Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Rötel Impfung

Frage: Rötel Impfung

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Hallo, hatte am Montag bei meiner Frauenärztin mein Rötelimpfschutz testen lassen und gerade per Telefon das Ergebnis. 1 zu 8 ist mein Schutz und das ist viel zu gering. Jetzt muss ich warten, ob meine Mens kommt und danach mich impfen lassen. Und dann sagte sie mir, dass ich dann mindestens 3 Monate pausieren muss. Was ist, wenn ich jetzt schwanger bin? Dann habe ich keinen Schutz. Und wir haben so viele kleine Kinder in der Familie. Mein Patenkind Melissa, 3 Jahre, ist eben in den Kindergarten gekommen. Was soll ich machen. Bitte geben Sie mir genauer Auskunft. Muss ich impfen lassen? Wie hoch ist die Gefahr? Was soll ich machen. Mein Kinderwunsch ist so groß und nun soll ich auch noch warten? Vielen Dank für Ihre Antwort. Gruß Carmen K.


Dr. med. Vincenzo Bluni

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hallo Carmen, 1.es ist richtig, wenn kein ausreichender Schutz vorliegt, sollte geimpft werden, sofern Sie nicht schwanger sind. Dann ist eine Wartezeit von drei Monaten zu empfehlen und vorher sollte der Impferfolg überbrüft werden. 2.wird eine Frau nach Rötelnimpfung "versehentlich" schwanger, dann ist das kein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch, auch wenn die Impfung kurz vor oder in der Schwangerschaft kontraindiziert ist .(abgeschwächter Lebendimpfstoff) Nach Angaben von Frau Prof. Enders in Stuttgart zeigten Überwachungsstudien mit insgesamt 1176 Schwangeren in den USA und 425 in der Bundesrepublik von 1971-1986 dass keine der bei der Impfung seronegativen Frauen, die 0-3 Monate vor oder in der Schwangerschaft geimpft wurden, ein Kind mit rötelnembryopathieverdächtigen Symptomen geboren wurden. Allerdings sollte der SS-Ausgang überwacht werden, um eventuelle, durch andere Ursachen bedingte kindliche Schädigungen oder Auffälligkeiten nicht der Rötelnimpfung anzulasten. 3.Ist der Röteltiter nur grenzwertig oder nicht ausreichend, braucht die Frau sich hier nicht gleich zu sorgen. Sie sollte aber vorsorglich alle Kontakte zu bekanntermaßen an Röteln Erkrankten meiden. Schwangere, bei denen ein Befund vorliegt, der nicht auf Immunität schließen läßt, sollen aufgefordert werden, sich unverzüglich zur ärztlichen Beratung zu begeben, falls sie innerhalb der ersten vier Schwangerschaftsmonate Röteln-Kontakt haben oder an rötelnverdächtigen Symptomen erkranken. Auch ohne derartige Verdachtsmomente soll bei diesen Schwangeren in der 16. bis 17. Schwangerschaftswoche eine erneute Antikörper-Untersuchung durchgeführt werden. Besteht die Gefahr, dass eine Schwangeren angesteckt wurde, muss der Antikörperstatus vom Arzt überprüft werden. Wegen der Schwere der zu erwartenden Missbildungen, wird bei nachgewiesener Infektion das weitere Vorgehen mit den Betroffenen diskutiert. Nach der Schwangerschaft würde man der Frau bei nicht ausreichendem Immunschutz raten, sich erneut impfen zu lassen. VB


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