Mitglied inaktiv
Ab wann wird man als Risikoschwangere gewertet? ich hatte schon fg und eben einen Kaiserschnitt bei meiner 19 Monate alten tochter. trotzdem hat mich meine FÄ nicht als Risiko-Schwangere eingeschätzt. Ich würde auch diesmal gerne wieder einen Fein-Us machen lassen. Wenn ich allerdings keine Risiko-SS bin muss ich die Untersuchung selbst zahlen oder? sonst würde ich eine Überweisung zum Fein-US bekommen?! Dann noch eine Frage zum Ultraschall allgemein: ich bekomme die 3 regulären US bei meiner ärztin. Am 6.1. wurde die ss festgestellt von meiner Ärztin. das war in der 10. ssw- sie hat damals ssl ausgemessen und 2 bildchen gemacht von denen ich aber keins bekommen habe. heute war die 1. richtige VU, es wurde aber kein US gemacht (bin jetzt 14. ssw) sondern es wurde der Feststellungsultraschall als erstes screening bewertet. ich dachte man bekommt von den 3 US-Untersuchungen wenigstens die bilder. hat man da kein "recht" drauf? zumal ich nicht finde, das sie dieses erste screening richtig gemacht hat..bzw. sie hat nur ssl ausgemessen, herztöne waren vorhanden stehen aber im mutterpass auch nich drinnen. bin etwas verunsichert und fühle mich bei dieser ärztin einfach nich wohl bzw. ernst genommen
Hallo, 1. das genannte "Problem" mit den „Wunschleistungen für gesetzlich versicherte Patientinnen – nicht nur in der Schwangerschaft - ist sicher eines, welches in der letzten Zeit häufiger auftritt (und in Zukunft noch viel mehr) und ist nicht zuletzt auf eine fehlende oder falsche Information/Vorstellung der Schwangeren und auch einem Kommunikationsproblem zwischen behandelndem Frauenarzt oder Frauenärztin und Patientin zurückzuführen. Sicher ist es seitens des behandelnden Frauenarztes oder Frauenärztin notwendig, sich der Probleme und Ängste der Schwangeren/Patientin anzunehmen, ihr offen die Dinge zu erläutern, die eine reguläre Vorsorge beinhaltet und was darüber hinaus geht, und von ihr privat zu erstatten ist. Die moderne Frauenarztpraxis sollte sich natürlich als ein Servicebetrieb verstehen. Hierbei sollte der Partner - wenn von der Schwangere gewünscht - in die Gespräche und Untersuchungen mit eingebunden werden. Jede Schwangere/Interessierte kann in den online abrufbaren Mutterschaftsrichtlinien nachlesen, was Gegenstand der Untersuchungen ist. Die Adresse ist http://www.g-ba.de/cms/upload/pdf/richtlinien/RL_Mutter.pdf 2. die Tatsache, dass es eine frühe Fehlgeburt gab und einen Kaiserschnitt führt nach der aktuellen Einordnung zwar in die Kategorie "Risikoschwangere", aber wenn wir die Kriterien für eine Risikoschwangerschaft streng auslegen, so wie es in Deutschland gefordert ist, dann ist praktisch jede zweite Schwangere eine Risikoschwangere. Diese Einstufung stammt noch aus den 70er Jahren und auch nach Meinung vieler Experten ist dieses sehr realitätsfern. 3. daraus lässt sich aber per se kein Generellanspruch auf einen differenzierten Ultraschall ableiten. dafür sollten schon klare Indikationen vorliegen. 4. im Rahmen einer normalen Schwangerschaft ohne Hintergrundrisiko sind 3 Ultraschall-Untersuchungen vorgesehen: 9.-12. SSW 19.-22. SSW 29.-32. SSW Bei besonderen Indikationen (Risiko aus der Vorgeschichte oder dem Alter, Auffälligkeit, Wachstumsretardierung, andere Besonderheiten) sind weitere Untersuchungen angezeigt. Zu diesen drei Ultraschalluntersuchungen gehört nicht der differenzierte Organultraschall zwischen der 19. + 22. SSW, der in der Regel durch einen entsprechend erfahrenen Arzt für Pränataldiagnostik, meist in einer Spezialpraxis oder einem Perinatalzentrum durchgeführt wird. Ein solcher Organultraschall/ Feindiagnostik wird in der Regel nur bei einer medizinischen Indikation veranlasst; die Schwangere hat darauf keinen generellen Anspruch und kann den Frauenarzt dazu auch nicht drängen, ihr hierfür eine Überweisung auszustellen. Ähnlich verhält es sich mit Ultraschalluntersuchungen, die über das übliche Maß hinausgehen, da diese, wenn keine Indikation vorliegt (was bekanntermaßen meistens der Fall ist) von den Gesetzlichen Kassen nicht vergütet werden. Wünscht die gesetzlich versicherte Schwangere diesen zusätzlichen Ultraschall dennoch, so kann sie dieses in jedem Fall in einer entsprechend qualifizierten Einrichtung durchführen lassen. Allerdings zu eigenen Lasten und nicht zu Lasten der Gemeinschaft der Versicherten. 5. was die Bilder angeht, so ist es immer entweder Kulanz Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt oder Absprache, was sie/er dafür in REchnung stellt. VB
Mitglied inaktiv
hallo ich hatte damals gleich ein bild bekommen konnte aber mit meinen fa auch nicht auskommen und habe dann gewechselt.er hat mich damals total verunsichert und mir auch nicht gesagt das meine ss nicht in ordnung war also wenn du nicht mit deinem fa zurecht kommst dann , mein tipp , wechsel den arzt gruß tina
Mitglied inaktiv
Hallo, wenn du schon wie du selbst sagst dich nicht bei deiner Frauenärztin wohl fühlst und dich von ihr auch nicht verstanden fühlst warum wechselst du dann nicht zu einem anderen Frauenarzt/Frauenärztin??? Allso ich würde schon längst am Telefon hängen und mir in einer anderen Praxis einen Termien holen und dabei auch sagen das es für dich dringend ist. Wie es jetzt genau aussieht ob bei dir die Indikation für eine Risikoschwangerschaft vorliegt kann ich jetzt nicht so bewerten - war ab meiner dritten Schwangerschaft immer als Risikoschwangere eingestuft worden - und es hängt ja nun mal z.B. auch davon ab aus welchem Grund eine Fehlgeburt oder der Kaiserschnitt passiert ist. Das ist nun mal sache der Ärzte dies zu bewerten und ich würd mich bestimmt nicht da einmischen. Aber hol dir einen Tremien in einer anderen Praxis und hol dir noch eine andere Meinung ein und erkläre dem neuen Arzt/Ärztin deine Bedenken und deine Ängste ein guter Doc geht immer darauf ein! So jetzt wünsche ich dir alles alles liebe und viel Glück, lass die Ohren nicht hängen, und kugle noch schön. Viele liebe Grüße Jutta (die selbst sogar schon 7 Kinder hat und immer wieder festgestellt hat das es jedesmal anders ist und deswegen selbst nicht immer weiß was los ist ;-) )
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