xena1199
Guten Tag, ich bin im 2 Monat Schwanger, und arbeite im Krankenhaus als Reinigungskraft. Wir haben viele Reinigungsmittel die ätzend sind, und müssen Zimmer reinigen wo Infektiöse Patienten drin waren. Bekomme ich jetzt ein Beschäftigungsverbot? Odder wie muss sich mein Arbeitgeber verhalten.
Liebe Xena, 1. selbstverständlich dürfen Sie nicht in Zimmern reinigen, in denen Patienten mit Infektionskrankheiten liegen/lagen 2. das Gewerebaufsichtsamt des Landes Baden-Württemberg hat dazu ein hilflreiches Informationsblatt herausgegeben. Zu finden unter http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16422/Werdende_Muetter_bei_der_Reinigung_von_Innenraeumen.pdf?command=downloadContent&filename=Werdende_Muetter_bei_der_Reinigung_von_Innenraeumen.pdf 3. wenn sich hier der Arbeitgeber "unwissend" zeigt, informieren Sie bitte das Gewerbeaufsichtsamt. Weitere Informationen erhalten Sie bei unserer Juristin, Frau Bader. Liebe Grüße VB
xena1199
Gibt es sowas auch für Brandenburg, Uckermark.
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