Julefabi2010
Sehr geehrter Herr Doktor Bluni, ich bin nun in der 8 SSW, und musste bisher 3 mal zu meinem neuen Frauenarzt. Dort bezahlte ich also für 2 Quartale jeweils 10€ Praxisgebühr. Nun dachte ich, dass ab Feststellung des Herzschlages die Praxisgebühr weg fallen würde, aber die Arzthelferin meinte, dem ist nicht so. Ich muss als Schwangere weiterhin 10€ pro Quartal zahlen, von der Befreiung betroffen wären ausschließlich Schwangere, die nur diese 3 Untersuchungen in der gesamten Schwangerschaft durchführen lassen. Bei meinem vorigen Arzt in meiner letzten Schwangerschaft musste ich nach Feststellung der Herzaktion nie die 10€ zahlen, und da war ich auch sehr oft, da es viele Probleme auf Seiten des Kindes und meiner Gesundheit gab. Vielleicht können Sie Licht ins Dunkel bringen und mir sagen, wie die Vorgaben aktuell in der Schwangerenbetreuung sind. Viele liebe Grüsse Juliane
Liebe Juliane, es gibt seit dem Jahr 2004 die Regelung der Praxiseintrittsgebühr, die alle gesetzlich Krankenversicherten bei ihrem ersten Praxisbesuch – von Ausnahmen abgesehen – bezahlen müssen. Frauen, die zur Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung kommen, sind rein theoretisch auch davon befreit. Aber eben nur rein theoretisch, denn diese Vorgabe wurde zum großen Teil von Personen durchgeführt, die den alltäglichen Ablauf in der Betreuung schwangerer Frauen offensichtlich nicht ganz so gut kennen. Denn, um eine nach dem heutigen Stand der Wissenschaft gute Mutterschaftsvorsorge und Betreuung einer Schwangerschaft zu gewährleisten, sind praktisch immer zusätzliche Untersuchungen notwendig, die den Katalog der Vorsorgeleistungen übersteigen. Dazu zählen u.a. -Ultraschall der Frühschwangerschaft bei fraglich regulärem Verlauf oder auch zum Ausschluss einer Eileiterschwangerschaft -Ausflussdiagnostik, einschließlich ph-Wert-Messung -Beratung der Frau zu Fragen der pränatalen Diagnostik -Beratung bei Beschwerden, die nicht zwangsläufig schwangerschaftsspezifisch sind (z.B. Rückenschmerzen, Kopfschmerzen, Sodbrennen, Ausflussprobleme, etc.) -Veranlassung zusätzlicher Laboruntersuchungen Diese fast bei jeder Schwangerschaft anfallenden Leistungen sind den Vorgaben zufolge Praxiseintrittsgebühr-pflichtig, also auch dann, wenn sie zusammen mit der Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung durchgeführt werden. Bei der so genannten "Mutterschaftsvorsorge pur" ohne die Entrittsgebühr von 10 Euro können eigentlich keinerlei Zusatzuntersuchungen durchgeführt werden und der behandelnde Frauenarzt oder Frauenärztin müsste sich auf den Katalog der reinen Vorsorgeleistungen beschränken. Die von den Patientinnen einbehaltene Gebühr in Höhe von 10 Euro ist im Übrigen kein zusätzliches Honorar für den Arzt. Dieser Betrag wird an die Krankenkasse weitergeleitet, indem sie dem Arzt abgezogen werden, unabhängig, ob er/sie sie tatsächlich erhalten hat. VB
Andrea6
Die reinen Vorsorgeuntersuchungen (was ist gemeint mit "die 3 Untersuchungen"?) laut Mutterschaftsrichlinien sind in der Schwangerschaft tatsächlich möglich, ohne die Praxisgebühr zu zahlen. Sobald aber eine individuelle Beratung oder Behandlung dazu kommt wird die Praxisgebühr fällig. Wenn Du in der letzten Schwangerschaft "viele Probleme auf Deiner und des Kindes Seite" hattest wäre die Praxisgebühr sicher fällig gewesen - die hat dann wohl Dein Arzt bezahlt. Die Praxisgebühr ist keine Schikane der Ärzte sondern eine Gebühr, die die Krankenkasse erhebt und die die Praxis eintreiben muß - ansonsten wird sie nämlich vom Honorar einbehalten.
Julefabi2010
Vielen lieben Dank für Ihre ausführliche Antwort. Jetzt bin ich wieder etwas schlauer als vorher :o)