Mitglied inaktiv
Guten Morgen Dr. Bluni, ich habe da noch eine Frage wegen der Praxisgebühr.Mein FA meint ich müßte die Gebühren bezahlen obwohl in der Zeitung und mir die Kassen das nicht bestätigt haben.Kann man sich das aussuchen oder warum muß ich das bei meinem Arzt bezahlen?Er ist ein guter Arzt aber das mit den Gebühren sehe ich dann nicht richtig ein. Eine Frage zu den Dämpfen habe ich dann noch, muß ich mir denn ernsthaft Sorgen machen, daß mein Kind ein Schaden davon trägt?(Farben,Grundierungen)Ich würde mir das nicht verzeihen.Sorry ist etwas lang geworden. Vielen Dank Melly
liebe Melly, ja, die Information ist richtig: es gelten ab dem 1.Januar 2004 neue Gesetze: sprich, die gesetzlich versicherte Patientin ist gesetzlich verpflichtet, bei jedem Arztkontakt im Vierteljahr 10 Euro Kassengebühr (irreführender Weise als "Praxisgebühr" tituliert) zu bezahlen. Die Krankenkassen haben dieses gefordert. Einwände seitens der Ärzte wurden praktisch nicht berücksichtigt. Dieses gilt auch für Rezeptanforderungen oder telefonische Anfragen. Nicht zahlen müssen -Patientinnen, die mit einer Übererweisung von einem Haus- oder anderen Facharzt aus demselben Vierteljahr (Quartal) kommen. -Kinder und Jugendlich unter 18 Jahren -Patientinnen mit Befreiungsbescheinigungen -zu Vorsorgeuntersuchungen und Schwangerschaftsbetreuung zum letzgenannten Punkt der Schwangerschaftsvorsorge ist es aber unerlässlich, folgendes anzumerken: Um eine nach dem heutigen Stand der Wissenschaft gute Mutterschaftsvorsorge und Betreuung einer Schwangerschaft zu gewährleisten, sind zusätzliche Untersuchungen, die den Katalog der Vorsorgeleistungen übersteigen, wichtig; u.a. - Ausflussdiagnostik, einschließlich ph-Messung zur Vorbeugung einer Frühgeburt -Ultraschall der Frühschwangerschaft zum Ausschluss einer Eileiterschwangerschaft -Genetische Beratung auch unter 35 Jahren -Beratung bei Beschwerden, die nicht schwangerschaftsspezifisch sind (Rückenschmerzen, Kopfschmerzen, Sodbrennen, Ausflussprobleme usw. -evtl. Schwangerschaftsdiabetes-Test -zusätzliche Laboruntersuchungen Diese Leistungen sind kassengebührpflichtig, aslo auch dann, wenn sie zusammen mit der Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung durchgeführt werden. Bei einer "Mutterschaftsvorsorge pur" ohne Kassengebühr von 10 Euro können eigentlich keinerlei Zusatzuntersuchungen durchgeführt werden und der behandelnde Frauenarzt oder Frauenärztin müsste sich auf den Katalog der reinen Vorsorgeleistungen beschränken. Die von den Patientinnen zu entrichtenden 10 Euro sind kein zusätzliches Honorar für den Arzt. Sie werden an die Krankenkasse weitergeleitet, indem sie dem Arzt abgezogen werden, unbhängig, ob er/sie sie tatsächlich erhalten hat. über die von mir gemachten Aussagen hinaus zu Lösungsmitteln kann ich leider keine weiteren Angaben mehr machen. Im Zweifel sollte die Schwangere sich an einen Toxikologen wenden. VB
Mitglied inaktiv
Hallo, es ist richtig, dein FA darf die Praxisgebühr erheben. Denn er ist ein Facharzt. Um die erneuten 10 € zu sparen, würde ich dir empfehlen sie einmal bei deinem Hausarzt zu bezahlen und dir dann von dort immer einen Überweisungsschein zu holen, wenn du einen spezialisten aufsuchst. Damit umgehst du die erneute bezahlung der Praxisgebühr. LG dani
Mitglied inaktiv
Hallo Daniela, aber in der Zeitung steht doch das man für Vorsorgeuntersuchungen keine Gebühren bezahlen muß.Und ich habe bei meiner Krankenkasse angerufen und die meinen das das richtig wäre und ich nichts bezahlen brauch. Ist echt alles verwirrend. Guten Rutsch Gruß Melanie