Frage: Organultraschall 23. SSW

Sehr geehrter Hr. Dr. Bluni, ich habe mal wieder zwei Fragen an Sie: 1) Ich bin mom. in der 15. SSW und habe gerade einen Termin zum Organultraschall ausgemacht, zu diesem Zeitpunkt werde ich bei 22+0 sein. Ist das schon zu spät? 2) Ich bin etwas verwirrt bzgl der "verschiedenen" Organultraschalle und finde überall widersprüchliche Angaben. Es scheint ja den "normalen" und den "erweiterten" zu geben, die beides Kassenleistungen sind, wobei bei dem erweiterten noch zusätzlich das Kleinhirn geprüft würde(?). Lt anderen Quellen werden beim "normalen" gar keine Körperstrukturen explizit betrachtet sondern lediglich Größe/Gewicht und Fruchtwasser? Was stimmt denn hier? Zusätzlich gibt es aber noch einen genaueren (??) US, der als IGE-Leistung durchgeführt werden kann. Was wäre denn hier der Vorteil zum erweiterten Organultraschall bzw. macht es Sinn, den IGEL-US durchführen zu lassen, falls vorab keine Anomalien festgestellt wurden? Vielen Dank und herzliche Grüße

von Manati am 20.11.2014, 11:29



Antwort auf: Organultraschall 23. SSW

Hallo, 1. Nein, das ist genau passen. 2. ja, es ist richtig, dass es hier einiges an Verwirrung gibt. Bisher war es immer so, dass es insgesamt drei Ultraschalluntersuchung in der Schwangerschaft gab. Bei der zweiten die 20. Woche herum wurde dann durch den behandelnden Frauenarzt/Frauenärztin auch etwas genauer nach den Organen geschaut 3. gibt hier jetzt einen zusätzlichen Ultraschall der durch den Praxisarzt durchgeführt werden kann zwar auch um den Zeitpunkt herum 20. Woche, diese/dieser einige Strukturen des Kindes noch etwas genauer betrachtet, nachdem dazu eine zusätzliche Prüfung absolviert wurde. 4. das ist jedoch keinesfalls mit dem differenzierten Organ Ultraschall/Missbildung Ultraschall in einem Zentrum für pränatale Diagnostik zu vergleichen. Denn die Ärzte dort haben in aller Regel eine mehrjährige zusätzliche Ausbildung absolviert und sind sicherlich am ehesten in der Lage, etwaige Auffälligkeiten zu erkennen. Letzterer Ultraschall wird jedoch in aller Regel nur bei Besonderheiten der jetzigen Schwangerschaft oder Vorgeschichte durchgeführt und dann per Überweisung. Liebe Grüße VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 20.11.2014