Hallo Dr Bluni,
ich bin in der 21. SSW und bekomme mein 2. Kind. Meine Tochter kam per Notkaiserschnitt auf die Welt, da es Probleme mit den Herztönen gab. Ich muss dazu sagen, dass ich zu diesem Zeitpunkt schon ca. 3 Wochen am Wehentropf gehongen habe. (wg. vorzeitiger Wehen) Organisch ist bei meiner Tochter allles OK. Sie musste jedoch ein Jahr lang per Monitor überwacht werden, da sie Atemaussetzer hatte.
Jetzt hat mein Frauenarzt mir angeboten, ein Organscreening in meiner Geburtsklinik machen zu lassen. Bislang verläuft meine SS völlig normal und die Ultraschalle die gemacht wurden sind alle so wie sie sein müssen. Ich möchte mich ungern von zu vielen Untersuchungen verunsichern lassen und habe auch Angst mich im Krankenhaus unnötig mit irgendwelchen Bakterien bzw. viren anzustecken. Ich bin 28 Jahre alt und gehöre doch auch nicht zu einer Risikogruppe, oder?
Was kann denn tatsächlich herausgefunden werden, was im Mutterleib noch zu behandeln wäre bzw. sofort nach der Geburt? Sollte ich das Screening machen lassen?
Vielen Dank im Voraus!
Mitglied inaktiv - 13.11.2009, 19:26
Antwort auf:
Organ Screening
Hallo,
1. Ihre Unsicherheit kann ich sehr gut verstehen, aber die Entscheidung, diesen Ultraschall in Anspruch zu nehmen, werden Sie alleine treffen müssen und dazu stimmen Sie sich am besten mit Ihre Frauenärztin/Frauenarzt, denn nur sie/er kann beurteilen, ob bei Ihnen eine Indikation vorliegt:
neben den üblicherweise drei vorgesehenen Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft wird bei besonderen Indikationen (Risiko aus der Vorgeschichte oder dem Alter, Auffälligkeiten, Wachstumsretardierung, andere Besonderheiten) ein so genannter differenzierter Organultraschall/Feinultraschall/Missbildungsultraschall zwischen der 19. + 23. SSW von einem Arzt mit entsprechender Qualifikation in der Pränataldiagnostik durchgeführt. Meist in einer Spezialpraxis oder einem Perinatalzentrum.
Hierbei schaut der Untersucher/in nach der kindlichen Aktivität, dem Bewegungsmuster, dem Profil des Gesichts der Fruchtwassermenge und der Plazenta. Darüber hinaus wird nach sichtbaren Fehlbildungen im Bereich der Weichteile, Organe, Knochen, des Zentralnervensystems, des Herzens und der Extremitäten geschaut. Gegebenenfalls wird auch die Versorgungslage des Kindes mithilfe eines Dopplers ergänzend durchgeführt.
Wichtig in dem Zusammenhang ist aber , dass ein Ausschluss von Chromosomenanomalien per Ultraschall als Alternative zu einer invasiven Diagnostik (wie der Fruchtwasserpunktion, Chorionzottenbiopsie oder der Nabelschnurblutentnahme ) nur beschränkt durch den Nachweis von charakteristischen, aber nicht obligatorisch vorhandenen Hinweiszeichen auf Chromosomenanomalien möglich ist. Ein Fehlen dieser typischen Befunde kann das Risiko für ein Kind mit Chromosomenanomalien (z.B. Down-Syndrom) zwar mindern, aber nicht ausschließen. Darüber hinaus können durch eine solche Ultraschalluntersuchung eine geistige Behinderung oder Stoffwechselkrankheiten nicht ausgeschlossen werden.
3. manchmal, wenn z.B. ein Herzfehler gesehen wird, kann dieses für die Wahl der Geburtsklinik schon Bedeutung haben und hat dann auch enorme Vorteile für das Kind. Therapeutisch gibt es allerdings in der Tat praktisch keine Auffälligkeiten, die man noch in der Schwangerschaft behandeln könnte.
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 13.11.2009