Mitglied inaktiv
Hallo, können sie bitte nicht mal schreiben, was unter "normaler" VU zu verstehen ist? Meine KK meldet sich leider nicht dazu. Und warum bekomme ich bei einer Hebamme kostenlos eine umfassende VU und beim Arzt nicht mehr? lg monika
liebe Monika, die Hebamme unterliegt nicht der Verpflichtung, eine Kassengebühr zu erheben und kann gegenüber dem Frauenarzt ganz anders abrechnen. Im Verlaufe einer Schwangerschaft sind die in den Mutterschaftsrichtlinien vorgesehenen Untersuchungen, sowie die sich aus einer bestimmten Notwendikeit ergebenden Folgeuntersuchungen Bestandteil Die interessierte Schwangere kann in den online abrufbaren Mutterschaftsrichtlinien nachlesen, was Gegenstand der Untersuchungen ist. Die Adresse ist http://www.medical-text.de/abrechnungebm/richtlinien/mutter/richmu01.htm Schwangerschaftsvorsorge und Kassengebühr Um eine nach dem heutigen Stand der Wissenschaft gute Mutterschaftsvorsorge und Betreuung einer Schwangerschaft zu gewährleisten, sind zusätzliche Untersuchungen, die den Katalog der Vorsorgeleistungen übersteigen, wichtig; u.a. - Ausflussdiagnostik, einschließlich ph-Messung zur Vorbeugung einer Frühgeburt -Ultraschall der Frühschwangerschaft zum Ausschluss einer Eileiterschwangerschaft -Genetische Beratung auch unter 35 Jahren -Beratung bei Beschwerden, die nicht schwangerschaftsspezifisch sind (Rückenschmerzen, Kopfschmerzen, Sodbrennen, Ausflussprobleme usw. -evtl. Schwangerschaftsdiabetes-Test -zusätzliche Laboruntersuchungen Diese Leistungen sind kassengebührpflichtig, also auch dann, wenn sie zusammen mit der Mutterschaftsvorsorgeuntersuchung durchgeführt werden. Bei einer "Mutterschaftsvorsorge pur" ohne Kassengebühr von 10 Euro können eigentlich keinerlei Zusatzuntersuchungen durchgeführt werden und der behandelnde Frauenarzt oder Frauenärztin müsste sich auf den Katalog der reinen Vorsorgeleistungen beschränken. VB
Mitglied inaktiv
Hallo, also mein FA hat mir das so erklärt. Die VU ist an sich kostenlos, nur leider verstehen die kassen darunter nur schauen/hören ob das Herz schlägt und eventuell den Bauch abtasten. Alles andere, wie z.B. nach dem befinden fragen oder gar selbst aus dem Nähkästchen plaudern ist bei ihnen keine VU mehr. Genauso wenig gehört es zur VU wenn der FA zum Beispiel einen Abstrich macht. Und bei der kostenlosen VU dürfte der FA nicht mal Überweisungen schreiben. Wie gesagt, das sind die Kommentare die ich von meinem bekommen habe. Weswegen ich mit ihm auch verblieben bin, ihm einen Ü-Schein von meinem Hausarzt zu bringen da er ja zumindestens für die gesamte Schwangerschaft mein 1. Ansprechpartner ist. Na und was die Hebamme angeht. Ich denke mal, das sie anders gehandhabt wird. Denn die Praxisgebühr und die definierung der VU betrifft ja nur die Ärzte/Arztpraxen. Aber vielleicht kann dir Dr. Bluni dazu genaueres sagen LG dani