Mitglied inaktiv
Hallo! War bisher bei einem super FA. Leider musste ich (31+5) nun wechseln , da wir nach München gezogen sind. Heute hatte ich den Termin bei der neuen FÄ und bei der Hebamme von ihr. Irgendwie kommt mir dort alles spanisch vor: Diese Zusatzleistungen, die die Krankenkasse nicht zahlt, sind auf einmal alle ganz wichtig und in meinem Fall ganz besonders, obwohl mein FA nie was davon erzählt hatte: - der Toxoplasmosetest wurde bei mir am Anfang der Schwangerschaft gemacht, weil ich einen Hund habe und der Arzt gesagt hat, es könnte sein. Damals musste ich nichts bezahlen, weil ja das Risiko bestand. Die Werte waren damals: Toxo-IgG-AK
hallo, die Tatsache, dass die Erwartungshaltung der Schwangeren hinsichtlich der Kostenübernahme diverser Untersuchungen mit dem Leistungsangebot der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) häufig nicht entsprechend zu vereinbaren ist, führt im alltäglichen Praxisleben dazu, dass es eben immer wieder Diskussionen zu diesen Dingen gibt, was eben auch durch Missverständnisse, Kommunikationsprobleme und Fehlinformationen der Patientinnen bedingt ist. Dazu kann jede Patientin in den online abrufbaren Mutterschaftsrichtlinien nachlesen, was Gegenstand der Untersuchungen ist. Die Adresse ist http://www.medical-text.de/abrechnungebm/richtlinien/mutter/richmu01.htm Es ist richtig, dass hier seitens des Arztes und des Praxisteams, der/die eine "Zusatzleistung" anbietet, eine objektive Vorabinformation der Patientin über den Inhalt, die Vor- und Nachteile und auch über die Kosten der Untersuchung, die nicht von der Gesetzlichen Krankenkasse erstattet werden, erfolgen muss. Das Bewusstsein, dass man sich hier um seine "Kundin" kümmern muss, wenn man für eine Leistung zusätzliches Geld bekommt, hat sich wohl noch nicht überall durchgesetzt. Dazu gehört dann auch zu jeder Leistung, die in Anspruch genommen wurde, eine Rechnung mit Auflistung der Faktoren nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit den entsprechenden Multiplikationsfaktoren. Die Testung auf Toxoplasmose ist auch eine solche Wunschleistung, wenn sie denn nicht aus medizinischen Gründen (wg. akuten Krankheitsverdachtes) durchgeführt wird. 3.man schaut bei der Laboruntersuchung auf Toxoplasmose immer erst nach dem IgG. Wenn dieses negativ ist, heißt das, die Frau hatte nie eine Auseinandersetzung und hat auch keine Immunität. Dann sollte hier in Abständen von etwa 8-12 Wochen dieses nochmals kontrolliert werden. Ist das IgG positiv, hatte die Frau mal eine Auseinandersetzung. Um hier eine frische Infektion auszuschließen, wird dann das IgM bestimmt. Wenn IgM negativ ist, kann die Frau beruhigt sein; sie hätte Immunität und bräuchte dieses weder in der laufenden, noch in einer zukünftigen Schwangerschaft testen lassen. Eine Interpretation etwaiger Laborwerte ist in diesem Zusammenhang nicht möglich. Das kann und sollte immer der betreuende Arzt zusammen mit dem zuständigen Labor, um Missverständnissen vorzubeugen. VB