Mitglied inaktiv
Hallo Herr Dr. Bluni, ich arbeite täglich ca. 8,5 h. In der Woche also 42 h. Dazu habe ich noch einen Nebenjob in der Woche so ca.7 h, aufgeteilt, abends bis ca. 20 Uhr. Beides macht mir sehr viel Spass. Nun bin ich in der 6. Woche schwanger und mir wurde gesagt, den Nebenjob "darf" ich laut Mutterschutzgesetz nun nicht mehr durchführen. Aber ich fühl mich jetzt nicht überfordert, arbeite schon immer gern und viel. Muss ich damit jetzt aufhören oder darf mich sogar der Arbeitgeber des Nebenjobs gar nicht mehr beschäftigen oder darf ich das selber entscheiden? Vielen dank vorab!
Hallo, das Mutterschutzgesetz, an das sich jeder Arbeitgeber halten muss, schreibt in § 8 (Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit) folgendes: (1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. (2) Mehrarbeit im Sinne des Absatzes 1 ist jede Arbeit, die 1.von Frauen unter 18 Jahren über 8 Stunden täglich oder 80 Stunden in der Doppelwoche, 2.von sonstigen Frauen über 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus geleistet wird. In die Doppelwoche werden die Sonntage eingerechnet. Insofern dürfte der Nebenjob bei Ihnen als kritisch anzusehen sein. Da ich aber kein Jurist bin, bitte ich Sie sich in dieser Frage an unsere Rechtsanwältin bei Rund-ums-baby.de, Frau Nicola Bader, zu wenden. Hierzu bitte mal auf den link http://www.rund-ums-baby.de/recht/mebboard.php3?forum=115 klicken. VB