Mitglied inaktiv
Hallo Dr. Bluni. Habe ein Problem, weiß nicht was ich tun soll / kann. 2001 kam ich ins Krankenhaus, weil mehrere Myome in der Gebärmutter gesehen wurden. Den größeren (ca. 12 cm) hatten die Ärzte erfolgreich entfernt, aber die kleineren konnten sie nicht. Danach hatte ich die Pille (Belara) auf Therapie bekommen. Jetzt, 3 monate nach der Geburt unseres Sohnes ist eines von den kleinen Myomen von 2 auf 3 cm gewachsen und ich hatte auch Unterleibschmerzen jeden Tag. Meine Ärztin hatte mir ein Privatrezept für Belara gegeben, heute war ich zur Untersuchung und das Myom ist um 4 mm kleiner geworden. Aber die Pille bekomm ich trotzdem nicht auf Therapie. Ich fragte sie , ob ich jetzt das zweite Kind bekommen und danach die Gebärmutter entfernen lassen könnte. Weil ich nicht alle paar Jahre im Krankenhaus liegen möchte. Sie sagte, wenn das Myom in die Schleimhaut wächst wäre dann das Kind gefährdet, da es zu Blutungen kommen würde. Stimmt das was sie sagt? Und wie ist das mit dem Rezept auf Therapie? Vielleicht die Krankenkasse anrufen oder zu meinem alten arzt (ca. 300 km entfernt, da ich umgezogen bin) gehen? Für die Antwort bedanke ich mich im Vorraus. Gruß Nelli
hallo Nelli, ein Verhütungsmittel darf für Frauen, die älter als 20 Jahre sind nicht zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung auf einem Kassenrzept verordnet werden. Hier gibt es nur sehr wenige, strenge Ausnahmen. EIn Myom wird sicher nicht dazu gehören! 2. in der von Ihnen beschrieben Situation, wo es mehrere Myome von zum Teil unterschiedlicher Größe gab und einzelne noch vorhanden sind, sollte sicher über das Thema erneute Schwangerschaft intensiv gesprochen werden, da nicht vorhersehbar ist, ob diese in der Schwangerschaft nicht wieder wachsen und damit das Risiko von vorzeitigen Wehen, Frühgeburtlichkeit, Blutungen u.a. erhöhen können. 3. Myome in der Gebärmutter sollten heute kein Grund mehr sein, vorzeitig die GEbärmutter zu entfernen, denn dieses Organ ist letztlich mehr, als nur dasjenige, das für eine Schwangerschaft da ist. Es ist eine tragende Säule im Beckenboden und, wenn möglich, sollte sie unter Ausnutzung aller organerhaltenden Maßnahmen erhalten bleiben. VB