Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Mobbing

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Frage: Mobbing

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrter Herr Dr. Bluni, ich würde gerne wissen was ich tun kann. Ich arbeite in einer kleinen Firma ohne Betriebsrat und seitdem ich die Schwangerschaft bekannt gegeben habe ist das Mobbing hier noch viel schlimmer geworden. Jeder behandelt mich wie Luft, keiner spricht mehr mit mir, geschweige den bekomme ich etwas zu tun. Ich sitze also 8 Stunden vor dem Computer und mache NICHTS!! Jetzt bin ich in der 20 SSW und ich kann einfach nicht mehr. Ich weine abends oft stundenlang weil ich es einfach nicht verstehen kann, wenn ich an die Arbeit denke bekomme ich Bauchschmerzen und mir wird schwindlig. Ich weiß nicht mehr weiter. Gibt es keine Möglichkeit mich als Schwangere da rauszuholen? Ich bin momentan auch bei einem Orthopäden und Physiotherapeuten in Behandlung weil sich mein Ischiasnerv immer einklemmt und ich starke Rückenschmerzen habe. Ich hoffe sie können mir helfen!!!


Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, wichtig wäre, dass man hier auch mit den Verantwortlichen - am besten im Beisein einer neutralen Vertrauensperson - das Gespräch sucht und ganz klar auf die Vorgaben des Mutterschutzgesetzes verweist, die einzuhalten sind. Zum Thema Mobbing am Arbeitsplatz im Hinblick auf die Schwangere kann man folgendes anmerken: Nach der aktuellen Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichtes, ist es möglich, für eine Schwangere ein Beschäftigungsverbot auszusprechen, wenn es am Arbeitsplatz mobbing gibt. Ich habe Ihnen dazu den Artikel aus der Ärztezeitung kopiert. Das weitere müsste dann der Frauenarzt oder Frauenärztin vor Ort ggf. in Zusammenarbeit mit einem Juristen klären: "Mobbing: Verbot der Beschäftigung für Schwangere ERFURT (mwo). Immer dann, wenn Ärzte durch die Situation am Arbeitsplatz die Gesundheit einer Schwangeren oder ihres Kindes gefährdet sehen, können sie ein Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz aussprechen. Wie gestern das Bundesarbeitsgericht in Erfurt in einem Urteil entschied, gilt dies auch bei einer subjektiven Stressbelastung wegen vermeintlichen Mobbings am Arbeitsplatz. Im konkreten Fall hatten die Ärzte einer Sachbearbeiterin einer Spedition im Rheinland ein unbefristetes Beschäftigungsverbot verhängt, nachdem sie über Mobbing am Arbeitsplatz geklagt hatte. Bildungsurlaub sei ihr ebenso verweigert worden, wie Freizeit für die Vorsorgeuntersuchungen, klagte die Frau. Sie müsse um ihren Job fürchten. Die Ärzte bescheinigten, die Schwangere wirke aufgelöst und gestresst. Der Arbeitgeber hielt dies für vorgespiegelt und verweigerte der Frau das Gehalt. Das Landesarbeitsgericht gab zunächst dem Arbeitgeber Recht. Es gebe keine objektiven Anhaltspunkte für Mobbing. Der Stress habe nach ärztlichem Bekunden keinen Krankheitswert. In oberster Instanz hob nun das Bundesarbeitsgericht dieses Urteil auf und verwies den Streit an die Vorinstanz zurück. Auch bei fehlendem Krankheitswert könne die subjektive Belastung am Arbeitsplatz einen Gefährdungswert für das Kind haben. Es sei daher auch die "subjektive Stresssituation der Klägerin" zu prüfen, wenn diese zu realen Belastungen führe, führten die Richter weiter aus. Voraussetzung für ein Beschäftigungsverbot sei aber auch dann, dass der Stress im Zusammenhang mit der Arbeit stehe. Urteil des Bundesarbeitsgerichts, Aktenzeichen: 5 AZR 352/99 " In dieser Frage wird sicher unsere Rechtsanwältin bei Rund-ums-baby.de, Frau Nicola Bader, weiterhelfen können. Hierzu bitte mal auf den link http://www.rund-ums-baby.de/recht/mebboard.php3?forum=115 klicken. VB


Mitglied inaktiv

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Hallo, weil Mobbing in der Schwangerschaft sehr schädlich sein kann (führt oft zu körperlichen und seelischen Erkrankungen), kann Dein Arzt ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Du bekommst dann eine Bescheinigung für Deinen Arbeitgeber. Mobbing ist sogar laut meinem Gyn mit der häufigste Grund für ein ärztlich erteiltes Beschäftigungsverbot, also eine Dauer-Krankschreibung! Grüßle und halt die Ohren steif, ne? Mimi


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