Hallo ich habe mal eine Frage.Mein Hausarzt hat mich schon seit vier Wochen krankgeschrieben,weil ich so starke schmerzen durch den Leistenbruch beim stehen habe.Bin jetzt in der 27 SSW.Und meine FÄ hat mich wegen frühzeitiger Wehen auch krankgeschrieben.Warum werde ich nicht gleich Arbeitsunfähig geschrieben?Meine Ärzte meinten beide,sie bekämen Probleme mit der Aok.Ich arbeite in einer Bäckerei und muss nur stehen,ist es denn nicht sinnvoller für mich,bei den beschwerden ganz Arbeitsunfähig geschrieben zu werden.Hatte letztes Jahr schon 2Fehlgeburten.Jetzt habe ich am Do einen termin bei der Aok beim Vertrauensarzt,was kann der für mich tun? Kann er mich ganz rausschreiben oder kontrolliert er mich nur ob meine Krankschreibungen gerechtfertigt sind? Lg Steffi
Mitglied inaktiv - 05.03.2007, 11:29
Antwort auf:
Leistenbruch seit der 23 SSW
liebe Steffi,
Individuelles Beschäftigungsverbot ist ein immer wieder heiß diskutiertes Thema auch in der Fachliteratur und darüber hinaus für viele Frauenärzte unverständlich geregelt:
Eine Schwangere krankschreiben, darf man nur, wenn ein medizinischer Grund vorliegt, sie also entweder krank ist oder infolge der Arbeitsbelastung/Arbeitssituation z.B. vorzeitige Wehen hat.
Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen.
Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entständen.
Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein.
Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgesetz im Netz unter
http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html
sowie in einem interessanten Übersichtsartikel zu dieser Frage aus dem Deutschen Ärzteblatt:
Behrmann, Jürgen: „Ärztliche Bescheinigungen und Zeugnisse: Arbeitsunfähigkeit und Mutterschutz: Unterschiede“ Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 8 vom 25.02.00, Seite A-466; nachzulesen unter www.aerzteblatt.de und dann im Archiv unter dem Stichwort Beschäftigungsverbot mit den Jahreszahlen eingeben.
Ansonsten besprechen Sie die Frage des weiteren Vorgehens bitte mit Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt.
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 05.03.2007
Antwort auf:
Leistenbruch seit der 23 SSW
Bitte wende Dich an das Amt für Arbeitsschutz (am besten mal googlen, da es von Bundesland und -region verschiedene gibt). Schildere denen die Situation(Arbeitsplatz, welche Aufgaben Du machen musst). Dein AG muss eine Gefährdungsbeurteilung machen bzw. ausfüllen und alle Arbeiten aufführen. Wenn er die RIchtlinien des Mutterschutzes nicht einhalten kann, so muss er DIch von der Arbeit befreien. Dafür gibt es extra das sog. Umlageverfahren seitens der Krankenkasse, d.h. Du bekommst Dein Gehalt weiterhin und die AOK zahlt Deinem AG das Gehalt zurück!
Liebe Grüße,
Anna
Mitglied inaktiv - 12.03.2007, 09:09