Mitglied inaktiv
hallo ich bin in der 14ssw mit zwillingen.habe eine fg hinter mir und kurz vor dieser ss eine EU.habe jetzt schon schwer zu kämpfen meine arbeit zu verrichten.ich bin zustellerin und muss zig mal aus dem auto ein und aus steigen.was mir schon etwas schwer fällt.kann mich kaum noch konzentrieren weil ich immer noch diese angst habe es könnte wieder was passieren.es sind zwar nur 2 stunden die ich arbeite aber könnte mich mein fa für die restliche ss krank schreiben?habe urlaub und bin danach in der 23 ss.ich denke da wird alles noch belastender für mich.freu mich riesig auf meine beiden zwerge aber bin seelisch auch sehr angekratzt.will mich nicht vor meiner arbeit drücken,will doch nur meine beiden beschützen :-(
hallo, das Thema Beschäftigungsverbot ist ein immer wieder heiß diskutiertes, nicht nur, weil es in der Fachliteratur und darüber hinaus auch für viele Frauenärzte und Frauenärztinnen zum Teil missverständlich geregelt ist: Eine Schwangere krankschreiben, darf man nur, wenn ein medizinischer Grund vorliegt, sie also entweder krank ist oder infolge der Arbeitsbelastung/Arbeitssituation z.B. vorz. Wehen hat. Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Dieses geht auch für einen begrenzten Zeitraum. Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entständen. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgesetz im Netz unter http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/muschg/ sowie in einem interessanten Übersichtsartikel zu dieser Frage aus dem Deutschen Ärzteblatt: Behrmann, Jürgen: Ärztliche Bescheinigungen und Zeugnisse: Arbeitsunfähigkeit und Mutterschutz: Unterschiede Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 8 vom 25.02.00, Seite A-466; nachzulesen unter www.aerzteblatt.de und dann im Archiv unter dem Stichwort Beschäftigungsverbot mit den Jahreszahlen eingeben. Ansonsten muss die Frage des weiteren Vorgehens mit dem Frauenarzt oder Frauenärztin erörtert werden. Unsere Rechtsanwältin bei Rund-ums-baby.de, Frau Bader, wir darüber hinaus sicher noch weitere Auskünfte geben können. VB
Mitglied inaktiv
Hallo! ich bin jetzt in der 22. Woche und seit heute von meinem FA krank geschrieben. Ob bis zum Ende müssen wir noch sehen. Bei mir war es Stress ohne Ende und Ärger mit Kollegen. Sprich mit deinem Arzt über dein Problem und bitte ihn, dich aus dem Verkehr zu ziehen. Das müsste er eigentlich machen. Alles Gute Jehudith