iriselle
Guten Tag, meine Tochter ist in der 10.SSW und arbeitet in einer Einrichtung für behinderte Kinder im Alter von 4 -20 Jahren. Bei einer Blutuntersuchung durch den Betriebsarzt wurde nun festgestellt, dass sie keine Immunität gegenüber Masern und Mumps hat ( sie wurde komplett durchgeimpft ). Momentan kann ihr keiner genau sagen ob sie weiter arbeiten darf, zur Zeit ist sie frei gestellt. Was sollte sie tun ? VG, Iris
Liebe Iris, 1. in vielen öffentlichen Einrichtungen wird in solchen Fragen sehr streng verfahren. Das gilt aber eben nicht für alle. 2. es kommt nur selten vor, dass wegen fehlender Immunität gegenüber Mumps ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird. Die frische Mumpsinfektion in der Frühschwangerschaft kann das Fehlgeburtsrisiko erhöhen. Im späteren Schwangerschaftsverlauf ist nach bisheriger Datenlage nicht mit Folgen zu rechnen. Deshalb kann in Anlehnung an die Vorgaben im Mutterschutzgesetz und in Orientierung an die dazu vorliegende Rechtsprechung (siehe Urteil des Verwaltungsgerichtes Koblenz vom 9. April 2003; Az.: 5 K 1811/02.KO) bei fehlender Immunität in der von Ihnen beschriebenen Situation auch ein Beschäftigungsverbot absolut angemessen sein. Die Internetadresse, unter der Sie das genannte Urteil finden, ist http://www.jurawelt.com/gerichtsurteile/pressemitteilungen/oerecht/vg/283265/7737 Letzter Abruf 07.05.2015. Bitte fragen Sie dazu aber auch unsere Juristin, Frau Bader. 3. bei fehlender Masernimmunität und beruflichem Umgang mit Kleinkindern wird meist übrigens ebenso ein Beschäftigungsverbot für die komplette Schwangerschaft empfohlen. Dazu sollte dann aber der Betriebsarzt oder das zuständige Gewerbeaufsichtsamt eine Einschätzung abgeben. Das können Sie aber auch beim Bundesverband selbständiger Arbeitsmediziner unter der Adresse http://www.bsafb.de/186.0.html nachlesen Liebe Grüße VB