Mitglied inaktiv
Sehr geehrter Herr Dr. Bluni, Ich bin heute Et+4 und es tut sich noch immer nicht wirklich was :-(. Bei der Kontrolle gestern im Krankenhaus sagte man mir, das ich kaum noch Fruchtwasser habe. Angesprochen darauf meinten sie nur: "Das ist halt so", und schickten mich wieder heim. Ich muss erst am Freitag wieder zur Kontrolle. Nun komme ich aber zunehmend ins Grübeln. Was kann das bedeuten, wenn kaum noch Fruchtwasser vorhanden ist? Hat das negative Auswirklungen aufs Kind? Sollte man nicht besser einleiten? Danke für Ihre Hilfe! Liebe Grüße, Schnatterliesl!
Hallo, 1. die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. hat im Februar 2010 die Leitlinien, Empfehlungen und Stellungnahmen zum Vorgehen bei Terminüberschreitung und Übertragung in einer S1-Leitlinie neu gefasst: Die Empfehlung zur Überwachung des Feten ab 40+0 SSW beinhaltet dabei: -eine Ultraschalluntersuchung mit Bestimmung der Maße und des Gewichtes des Feten und Fruchtwassermenge. Die Bestimmung sollte am Termin erfolgen, sofern nicht innerhalb eines Zeitraums von 4 Wochen zuvor eine Ultraschalluntersuchung stattgefunden hat. Diese dient dem Ausschluss einer chronischen Plazentainsuffizienz mit Wachstumsminderung -in 3-täglichen Abständen soll die sonographische Bestimmung der Fruchtwassermenge erfolgen. Die Überprüfung der Herzaktion des Feten kann durch die Registrierung eines Ruhe-CTG’s vorgenommen werden. -bei geburtshilflich reifem Befund (Bishop Score > 6) ist eine Geburtseinleitung eine mögliche Option, sofern die Schwangere den Wunsch hierzu äußert. Diese Leitlinie sagt, dass somit gewichtige Gründe bestehen, allen Schwangeren die Einleitung möglichst bald ab 41+0 SSW zu empfehlen. Bei der Aufklärung der Eltern sollte jedoch beachtet werden, dass die Risikoerhöhung hinsichtlich perinataler Mortalität bei abwartendem Verhalten nach 41+0 SSW zwar signifikant ist, sich die absoluten Zahlen aber immer noch in einem sehr niedrigen Bereich bewegen. Wird nach 41 SSW abgewartet, so bedarf es der sorgfältigen Aufklärung über die entsprechenden Risiken von Mutter und Kind. In diesem Zeitraum erfolgt die Überwachung 2-3-täglich durch Beurteilung der Fruchtwassermenge und durch das CTG. Quelle: http://www.dggg.de/leitlinien/aktuelle-leitlinien/ (aktuelle Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG), letzter Abruf:3.1.2011) Zur Frage der Notwendigkeit einer Amnioskopie (Fruchtwasserspiegelung zur Beurteilung der Farbe des Fruchtwassers und damit Zustandsbeurteilung des Kindes) kann man meines Erachtens einen Absatz aus einem sehr aktuellen Lehrbuch der Frauenheilkunde zitieren, dem so nichts mehr hinzuzufügen ist: Die Autoren sagen, dass es aus ihrer Sicht vor dem errechneten Entbindungstermin keine Indikation zur Durchführung einer Amnioskopie gibt Die von Saling (1966) empfohlene Amnioskopie sei ihres Erachtens geeignet zur Beurteilung des fetalen Zustands bei rechnerischer Übertragung. Diese Technik ist allerdings inzwischen weitgehend durch den Oxytocin-Belastungstest, die Kine-Kardiotokographie (Schreiben des CTG bei Bewegung der Mutter) und die Ultraschall-Dopplertechnik abgelöst worden. „Dunkel verfärbtes Fruchtwasser ist ein unspezifisches Hinweiszeichen auf eine nicht näher quantifizierbare, abgelaufene intrauterine (in der Gebärmutter) Notsituation des Feten. Die Amnioskopie ist ein historisches Verfahren, das von uns nicht mehr eingesetzt wird.“ (aus „Frauenheilkunde“, Urban & Fischer-Verlag, 2. Auflage,2001, Feigel, Rempen, Würfel, Jawny, Caffier, Seite 281) 2. wenn die Fruchtwassermenge deutlich erniedrigt ist, hängt es von der Einschätzung des erfahrenen Facharztes in der Klinik ab, ob ein engmaschigere Kontrolle per CTG und Ultraschall oder gar die Einleitung der Geburt sinnvoll erscheint. Bitte sprechen Sie sich aus diesem Grund zum weiteren Vorgehen mit Ihrer behandelnden Frauenärztin/Frauenarzt ab. VB
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