Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Kann der Gyn. BV ändern

Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

zur Vita

Frage: Kann der Gyn. BV ändern

Michaela2504

Beitrag melden

Hallo Herr Dr. Bluni, Mein Gynäkologen hat mir ein generelles Arbeitsverbot ausgestellt wobei bei mir keine Risikoschwangerschsaft besteht und ich sonst keinerlei Probleme habe, es handelt sich hierbei um meinen Beruf in dem ich nicht weiter arbeiten darf. Mein Arbeitgeber hat darauf bestanden das ich mir die Bescheinigung vom Arzt ausstellen lasse, obwohl er das Beschäftigungsverbot selber hätte ausstellen müssen. Jetzt habe ich folgendes Problem mein Arbeitgeber hat meinen Vertrag auslaufen lassen und ich kann mich aufgrund dieser Bescheinigung nicht Arbeitslos melden stehe also mitten in meiner Schwangerschaft komplett mittellos da und der Status meine Krankenversicherung muss nun auch geprüft werden. Besteht die Möglichkeit dieses Arbeitsverbot auch nachträglich noch abzuändern damit es speziell nur für meinen Beruf gilt? Ich bin mit den Nerven ziemlich am Ende Vielen Dank Schonmal für die Antwort


Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni

Beitrag melden

Hallo, Zwar bin ich kein Jurist, gehe aber davon aus, dass dieses in jedem Fall möglich sein sollte, denn ein derartiges Verbot gilt dann ja für eine ganz bestimmte Beschäftigungssituation. Bitte fragen Sie dazu auch unsere Rechtsanwältin, Frau Bader. Herzliche Grüße VB


Mimi987

Beitrag melden

Wow, wenn ich dir da einen dringenden Tipp geben darf---- Anwalt für Arbeitsrecht. Schnell. Das kann nicht mehr der Frauenarzt machen... Lg


LuciaDul

Beitrag melden

Ich hatte auch ein generelles bekommen, auch vom Arzt. War nämlich 4 Monate lang im gerichtlichen Rechtsstreit mit meinem ehemaligen AG. Für die Zeit mit dem generellen BV habe ich trotzdem ALG I bekommen. Und zwar hatte ich mitgeteilt, dass sich das BV nur auf meinen jetzigen Arbeitgeber bezieht. Habe dann für meinen ausstellenden Arzt eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit erhalten, wo er dies bestätigen sollte sowie, dass ich sonst dem Arbeitsmarkt weiterhin zur Verfügung stünde. Also in dem Falle wenn dein Arzt dir dies bescheinigen würde melde dich ruhig arbeitssuchend und erkläre dies. Hoffe konnte dir helfen! LG


LuciaDul

Beitrag melden

Um das auf deinen Fall zu beziehen auf der Bescheinigung für den Arzt stand auch drauf ob sich das BV entweder speziell auf den Arbeitgeber oder den Beruf bezieht, sodass man halt prüfen kann dir eine andere Tätigkeit zu suchen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.