Mitglied inaktiv
Hallo!!! Ich bin jetzt in der 34. Schwangerschaftswoche und muß täglich Heparin spritzen, weil meine Venenklappe nicht mehr funktioniert, ich kaum noch laufen kann und stark thrombosegefährdet bin. Jetzt wird eventl. ein Kaiserschnitt geplant. Leider gehen die Meinungen sehr auseinander zwischen den Phlebologen, Hebamme u. Frauenarzt und ich bin total verunsichert. Muß vor einem Kaiserschnitt das Heparin abgesetzt werden u. erst danach wieder damit beginnen? (Mein Bein muß dann auch operiert werden) oder kann man es durchgehen auch während Kaiserschnitt und Wochenbett spritzen. Danke! Margo
liebe Eva, Hier ist natürlich zu unterscheiden, ob der Kaiserschnitt mit einer Vollnarkose oder mit einer Spinalanästhesie/Periduralanästhesie laufen sollte und was für ein Heparin die Frau spritzt. Je nach Heparindosi kann es bei einer Vollnarkose notwendig sein, diese in zwei kleinere Dosen zu splitten, bevor man den Kaiserschnitt durchführt, oder aber 12 Std. Wartezeit nach der letzten Dosis einzuhalten, um das Blutungsrisiko zu minimieren. Bei Spinalanästhesie/Periduralanästhesie wäre folgendes zu sagen: die AWMF-Leitlinien der Fachgesellschaft für Anästhesiologie in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe sagen dazu "klare Worte": Hier im folgenden die etwas gekürzte und hoffentlich verständliche Zusammenfassung dazu, die ich nach Rückfrage von einem Oberarzt für Anästhesiologie einer großen Universitätsklinik als Stellungnahme bekam: Die Durchführung von zentralen Nervenblockaden bei Patienten, bei denen eine Blutverdünnung durchgeführt oder geplant ist, bleibt kontrovers. Dennoch ist eine Durchführung solcher Nervenblockaden unter Beachtung der genannten Vorsichtsmaßnahmen, atraumatischer Vorgehensweise und einer individuellen Nutzen-Risiko-Analyse auch bei Patienten möglich, die perioperativ Antikoagulantien (z.B. Heparin) erhalten werden oder bereits haben. So stellt die Einnahme von Acetylsalicylsäure oder eine niedrig dosierte Thromboembolieprophylaxe mit unfraktionierten oder niedermolekularen Heparinen unter Einhaltung bestimmter Zeitintervalle keine Kontraindikation für ein Regionalanästhesieverfahren dar. Bei unfraktionierten Heparinen in prophylaktischer Dosierung sollte eine Zeitspanne von 4 h zwischen Heparingabe und epiduraler/spinaler Punktion eingehalten werden. Diese Zeitintervalle sind auch bei Entfernen eines Epiduralkatheters zu beachten, da das Risiko von Blutungskomplikationen hierbei genauso groß ist wie bei Anlage des Katheters. Im Anschluß kann unfraktioniertes Heparin bereits wieder nach 1 h verabreicht werden. Bei niedermolekularen Heparinen wird ein Zeitintervall von mindestens 8 h vor einer Punktion bzw. dem Entfernen eines Katheters empfohlen. Anschließend sollten niedermolekulare Heparine frühestens nach 4 h erneut verabreicht werden. Gerinnungsanalysen sind bei der Gabe von Heparinen in prophylaktischer Dosierung nicht erforderlich. Obwohl Acetylsalicylsäure und Heparingabe nicht mit einem erhöhten Blutungsrisiko einhergehen, ist bei der Kombination verschiedener Antikoagulantien Vorsicht geboten, da hierbei das Blutungsrisiko derzeit nicht abschließend beurteilbar ist. Weitere Möglichkeiten der Risikominimierung bestehen in einer möglichst atraumatischen Punktionsweise und der Bereitschaft, einen operativen Eingriff bei blutiger Punktion um mindestens 12 Stunden zu verschieben. Wie Sie sehen, ist es also nicht ganz entschieden und sollte immer im Einzelfall schon vorher mit der Abteilung für Geburtshilfe und Anästhesiologie abgesprochen und abgewogen werden. VB
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