Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Ist Stress gefährlich?

Frage: Ist Stress gefährlich?

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Hallo Dr. Bluni! Ich habe auf Arbeit ständig Stress sowohl körperlich als auch seelisch und fühle mich damit überfordert. Zur Zeit bin ich auch wegen Kreislaufproblemen zu Hause weil mir ständig schwindlig war, sobald ich mich etwas schneller bewegt habe. Das macht mich natürlich auch beim Autofahren unsicher. Kann ich mich daraufhin weiter krank schreiben lassen? Habe auch nicht das Gefühl das ich den Stress auf Arbeit bewältigen kann. Mutterschutz beginnt aber erst im Februar? Mein Blutdruck ist auch immer etwas erhöht 140/95 und 150/80 Was kann ich da tun? Danke im Vorraus LG Mandy


Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni

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liebe Mandy, 1. wenn es sich um die üblichen Stresssituationen des Alltags handelt, ist dieses unangenehm, wirkt sich aber sonst nicht negativ aus. 2.das Thema Beschäftigungsverbot ist ein immer wieder heiß diskutiertes, nicht nur, weil es in der Fachliteratur und darüber hinaus auch für viele Frauenärzte und Frauenärztinnen zum Teil missverständlich geregelt ist: Eine Schwangere krankschreiben, darf man nur, wenn ein medizinischer Grund vorliegt, sie also entweder krank ist oder infolge der Arbeitsbelastung/Arbeitssituation z.B. vorz. Wehen hat. Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Dieses geht auch für einen begrenzten Zeitraum. Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entständen. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgesetz im Netz unter http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/muschg/ sowie in einem interessanten Übersichtsartikel zu dieser Frage aus dem Deutschen Ärzteblatt: Behrmann, Jürgen: Ärztliche Bescheinigungen und Zeugnisse: Arbeitsunfähigkeit und Mutterschutz: Unterschiede Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 8 vom 25.02.00, Seite A-466; nachzulesen unter www.aerzteblatt.de und dann im Archiv unter dem Stichwort Beschäftigungsverbot mit den Jahreszahlen eingeben. Ansonsten muss die Frage des weiteren Vorgehens mit dem Frauenarzt oder Frauenärztin erörtert werden. Unsere Rechtsanwältin bei Rund-ums-baby.de, Frau Bader, wir darüber hinaus sicher noch weitere Auskünfte geben können. 3. bei einem hohen Blutdruck in der Schwangerschaft ist immer zu unterscheiden zwischen dem, der schon vor der Schwangerschaft besteht und behandelt werden muss und ein zu hoher Blutdruck,der erst mit der Schwangerschaft entsteht. Zunächst mal ist ein Druck von 140/90 nur als grenzwertig zu anzusehen und dieses muss auch immer im Gesamtzusammenhang beurteilt werden. Hier ist häufig schon ausreichende Ruhe die beste Therapie. Da ein zu hoher Blutdruck in der Schwangerschaft erhebliche Risiken für Mutter und Kind mit sich bringt, ist eine gute Überwachung und eventuelle Therapie notwendig und hier gibt es mittlerweile auch relativ klare Vorgaben hinsichtlich des Vorgehens in der Diagnostik und Therapie. Es ist sehr wichtig, den Blutdruck richtig eingestellt zu lassen und sich zunächst beim behandelnden Frauenarzt/ärztin darüber zu informieren, was die Frau vorsorglich machen kann (Gewichtskontrolle, Magnesium, Ruhe) und was Warnhinweise sind. Hier wird dann sicher auch der zuständige Internist/Hausarzt involviert, wobei man eben auch internistische Ursachen(z.B. Niere) ausschließen wird. VB


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