Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

ind. Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaftshypertonie?

Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: ind. Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaftshypertonie?

Mariej136

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Hallo, ich bin in der 15. Woche und seit jetzt 3 Wochen krankgeschrieben (vom Nephrolog) wegen Schwangerschaftshypertonie. Ich arbeite normalerweise in einem Büro, leite ein 10 köpfiges Team ( mit Umsatzverantwortung). Ich bin noch für weitere 3 Wochen krankgeschrieben, werde laut Arzt aber nicht mehr arbeiten bis zum ET. Mein FA hatte erstmal nicht vor ein BV zu machen, bzw. er möchte das Risiko nicht eingehen dass mein Arbeitgeber klagt, was ich verstehen kann. Meine Krankenkasse dagegen rief mich heute an und bat mich vom FA ein BV zu holen, sie würden wenn nötig ein beratender Arzt einschalten. Finanziell ist ein BV für mich wesentlich besser, aber was ist in mein Fall mit dieser Diagnose zulässig? Danke für die Aufklärung MarieJ


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo MarieJ, 1. aus eigener jahrelanger Erfahrung in der Beratung einer der größten Deutschen Krankenkassen kann ich Ihnen sagen, dass ein solches Gebaren des Krankenkassenmitarbeiters nicht statthaft ist, denn es liegt nicht in der Entscheidungskompetenz des Sachbearbeiters, dieses zu entscheiden. Hier scheinen aber auf Krankenkassenseite auch primär finanzielle Beweggründe die Ursache zu sein, denn nach 6 Wochen Krankmeldung würde durch die Krankenkasse Krankengeld gezahlt werden müssen, was im Fall eines Beschäftigungsverbotes (BV) wegfallen würde. 2. wenn Sie einmal meine Ausführungen zu diesem Thema über unsere Stichwortsuche nachlesen, werden Sie nachvollziehen können, dass das Ausstellen eines BV eigentlich nur dann möglich ist, wenn erstens keine Erkrankung vorliegt und zweitens am Arbeitsplatz Bedingungen, die eindeutig gegen die Auflagen im Mutterschutzgesetz verstoßen, ohne, dass der Arbeitgeber einen alternativen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen könnte. Der Arbeitgeber wird nur dann etwas dagegen haben, wenn er nicht bereits in den so genannten Pool einzahlt, der dann für das Gehalt der Mitarbeiterin aufkommt. Faktisch ist das BV für einen solchen Arbeitgeber eine sehr angenehme Lösung. 3. wenn ich auch kein Jurist, bin, denke ich, dass sich dieses an einem Büroarbeitsplatz - auch mit Umsatzverantwortung - kaum rechtfertigen lassen wird. Bitte fragen Sie dazu doch auch unsere Juristin, Frau Bader, in ihrem Forum http://www.rund-ums-baby.de/recht/ Liebe Grüße VB


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