Frage: Imfpen in der Schwangerschaft?

Guten Tag Dr. Bluni, ich finde leider meinen Impfausweis nicht und meine FÄ drängt mich quasi zu einer Impfung gegen Keuchhusten. Klar, damit verbunden die Mehrfachimpfung Tetanus, Polio und ich glaub Diphterie. Wie auch immer, ich möchte mich nicht impfen lassen, meine Hebamme hat dazu auch abgeraten zumal ich als Kind selbst Keuchhusten hatte und sie meint, dann müsste ja ein Titer vorliegen. Mann und Sohn sind geimpft. Was halten Sie davon? Was raten Sie? MUSS man in der Schwangerschaft unbedingt schon vorbeugend impfen und was hat es für einen Vorteil im Vergleich zu direkt nach der Schwangerschaft impfen? Unser Baby hat doch durch meine Impfung nicht auch gleich einen Immunschutz, oder? Sonst würden die Kinder ja nicht mehr oder weniger unmittelbar nach der Geburt geimpft werden...? Ganz lieben Dank für Ihre Meinung hierzu!!!! Daniela

Mitglied inaktiv - 29.03.2011, 17:14



Antwort auf: Imfpen in der Schwangerschaft?

Liebe Daniela, 1. nicht nur vor einer Schwangerschaft sollte der Impfschutz auf Tetanus & Diphtherie alle 10 Jahre überprüft werden. Eine Impfung gegen Polio (Kinderlähmung) sollte insgesamt mindestens 4x im Leben erfolgen, danach sind keine Auffrischungsimpfungen mehr vorgesehen. Eine FSME-Impfung (Frühsommermeningoenzephalitis durch Zeckenbiss) wird bei Aufenthalt in gefährdeten Gebieten empfohlen. Nach der Grundimmunisierung sollten Auffrischungen alle 3 bzw. 5 Jahre erfolgen. Insbesondere bei Kinderwunsch sollte der Röteltiter überprüft werden, wenn der letzte ältere als 5 Jahre ist. Ist dieser nicht ausreichend, wird eine erneute Impfung empfohlen. Eine relativ "weiche" Empfehlung an eine Frau mit Kinderwunsch (Kostenübernahme muss aber vorher individuell bei der jeweiligen Krankenkasse geklärt werden) gibt es gegen Pertussis (Keuchhusten) und Varizellen (Windpocken). Weiterhin ist an Reiseimpfungen, je nach Reise-Land zu denken, wenn dieses ein Thema wäre. Je nach Impfung wird hier eine Wartezeit von 3 Monaten bis zu einer Schwangerschaft empfohlen. 2. bei den Impfungen ist zu unterscheiden zwischen unbedenklichen, kontraindizierten (nicht erlaubten) und im Risiko abzuwägenden Impfungen: Nicht erlaubt sind die Impfungen gegen Gelbfieber, Masern, Mumps, Röteln und Windpocken. Zu den erlaubten Impfungen gehören die Impfungen gegen Tetanus, Hepatitis A & B als passive Impfung (allerdings bei Hepatits A mit strenger Indikation), gegen Diphtherie und FSME als passive Impfung. Eine Risikoabwägung sollte stattfinden bei den Impfungen gegen Kinderlähmung (Polio), Meningokokken, Pneumokokken, Tollwut, Typhus, Cholera, Grippe, japanische Enzephalitis und der aktiven Impfung gegen FSME und Hepatitis A. Beim Impfstoff gegen Keuchhusten handelt es sich zwar nicht um einen Lebendimpfstoff, jedoch halten sich die Experten mit ihren Empfehlungen für die Schwangerschaft bedeckt. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 29.03.2011