Mitglied inaktiv
Hllo Dr. Bluni, leider haben sie meine Frage nicht zu meiner Zufriedenheit beantwortet, deshalb stelle ich die Frage nochmal: Wenn Montag oder Dienstag eine Befruchtung stattfände wäre die Schwangerschaft durch eine Betäubungsspritze beim Zahnarzt bzw. eine Röntgenuntersuchung gefährdet? Ich frage Sie dies deshalb, weil man ja sagt, daß das ei wenn es sich noch nicht eingenistet hat noch geschützt sei. Trifft das auch auf solche eingriffe in/auf den Körper zu? Besten Dank im voraus. melak
hallo, auch, wenn die Antwort nicht zu Ihrer Zufriedenheit ausgefalllen ist - was ich bedaure - so gilt ab dem Zeitpunkt der Befruchtung das Gleiche, wir für die Frühschwangerschaft. Und deshalb auch die dazu gemachten Aussagen dazu. Wenn eine solche Maßnahme ansteht, ist einer Frau, die bewusst nicht verhütet, zu empfehlen, sich hier vorher mit ihren Ärzten abzusprechen, um eben genau die Situation zu vermeiden, in der "das Kind dann in den Brunnen gefallen ist". Grundsätzlich ist es ist so, dass Röntgenstrahlen die Erbsubstanz der weiblichen Eizellen und die Frucht beeinträchtigen kann. Um aber einigermaßen beurteilen zu können, welche Strahlendosis verabreicht wurde, und ob hiervon überhaupt ein Risiko zu erwarten ist, kann man mit den Radiologen klären, welche Untersuchungen gelaufen sind, ob eine Bleischürze verwandt wurde - was anzunehmen ist - dann kann ggf. mit dem behandelnden Frauenarzt oder Frauenärztin abgesprochen werden, ob irgendwelche zusätzlichen, pränataldiagnostischen Maßnahmen zu ergreifen sind, um bestimmte Störungen auszuschließen, wobei man sich hier im Klaren sein muss, dass man auch hier gewisse Risiken für Erkrankungen im Kindesalter nicht erfassen kann. Nach Durchsicht der Studien zur Frage, welche zahnärztlichen Behandlungen in der Schwangerschaft durchgeführt werden können und welche Gefahr dabei für das Ungeborene besteht kommt man zu den folgenden Ergebnissen: Die Lokalbetäubung im Rahmen der zahnärztlichen Behandlung wird dabei als unbedenklich angesehen. Auch wenn beim Amalgam im Rahmen der zahnärztlichen Behandlung keine Schäden beim Menschen nachweisbar sind, wir dennoch empfohlen, während der Schwangerschaft auf routinemäßige Wechsel von Amalgamplomben zu verzichten. Generell sollte möglichst nicht geröntgt werden; hier muss das aber der Zahnarzt im Einzelfall entscheiden und in jedem Fall sollte dieses unter der entsprechenden Abschirmung geschehen, wenn es sich nicht vermeiden lässt. VB
Mitglied inaktiv
Hallo Dr. Bluni, vielen Dank für Ihre diesmal ausführliche und interessante Antwort. Selbstverständlich werde ich mich zum gegebenen Zeitpunkt nicht röntgen lassen. Wahrscheinlich wird die Untersuchung sowieso mit einer Ultraschalluntersuchung ausreichen. Ich wollte mich nur vergewissern. Die Zahnbehandlung ist schon wichtiger. Es soll kein Amalgan entfernt werden aber eine lokale Betäubung ist nötig. Wenn solch eine Betäubung zu solch einem Zeitpunkt kein Problem darstellt, so bin ich froh. Drücken Sie mir trotz allem die Daumen, dass es mit dem Schwangerwerden geklappt hat. Ich lasse es Sie dann wissen. Viele Grüße melak03
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