Peterle
Hallo, meine Frau hat bei Ihrer zweiten Schwangerschaft den Frauenarzt gewechselt. Wir sind privat versichert und mir ist aufgefallen, dass die Arztrechnungen weitaus höher ausfallen als bei dem vorherigen Arzt in der ersten Schwangerschaft. Die Schwangerschaft gilt aufgrund des Alters meiner Frau (37) und vorzeitiger Wehen in der ansonsten problemlosen ersten Schwangerschaft als Risikoschwangerschaft. Ich verdeutliche dies am Beispiel nur der letzten Rechnung: Bei diesem Termin haben wir die Nackentransparenz messen lassen, die mit 1,5 mm in Ordnung gewesen ist. Auch sonst hat es keine Anzeichen für Probleme oder Fehlentwicklungen gegeben. Dennoch hat der Arzt offenbar aufwendige Ultraschall-Untersuchungen durchgeführt, die Rechnung betrug insgesamt gut 600 Euro. Abgerechnet hat er dabei u.a. nach GO-Nr. 403, 420, 415, A1006, A1007 und A1008. Ist das aus Ihrer Sicht vertretbar? Mit freundlichem Gruß K. Peters
Hallo Herr Peters, hier kann ich natürlich zunächst einmal das Erstaunen über die Höhe der Rechnung verstehen. Andererseits gibt es meines Erachtens die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) so auch her. Darüber hinaus wird eine solche Untersuchung nun unter normalen Umständen auch nicht jedes Mal erfolgen. Bestandteil der Rechnung ist offensichtlich auch die echokardiographische Untersuchung des kindlichen Herzens und die Doppleruntersuchung der mütterlichen Gefäße. Ob diese so durchgeführt wurde, wie es unter normalen Umständen vorgesehen ist, kann ich von hier aus nicht beurteilen. Die Frage, inwiefern ein niedergelassener Arzt ohne entsprechende Qualifikation zur Missbildungsdiagnostik diese Ziffern überhaupt so abrechnen kann, wird am besten unser Spezialist, Herr Professor Dr. Hackelöer in seinem Forum beantworten können. Herzliche Grüße VB
Curly
Wow, das ist wirklich viel, finde ich. Bin auch privat versichert und habe für diese Untersuchung 350 Euro gezahlt. Bin gespannt was Dr. Bluni dazu sagt.
Tina_33
Das Ersttrimesterscreening kostet normal so um die 200 Euro. 600 ist Wucher.