Mitglied inaktiv
bitte nicht an nicola bader verweisen will die meinung eines docs hören weil die das verbot ausstellen! hallo ich bin in der 18 ssw und schon vor einigen monaten hat mein arbeitgeber mir gesagt das er meinen arbeitsbereich umgestalten wolle ! ich arbeite in der pflege und habe schwer und schwerstpflegebedürftige menschen zu versorgen! so nun wurde mir zugesagt (mündlich) das ich in die tagesbetreuung gehen sollte (den menschen beim essen helfen und sie unterhalten) so nun kommt eine praktikantin zu uns und die wünscht sich in der tagesbetreunung zu arbeiten nun bekommt sie diese aufgabe ( die laut schule nicht vorgeschtrieben ist ) meine vorgesetzte meinte das währe jetzt zwar doof aber ich könne mich ja krankschreiben lassen bzw da ich jetzt nach schwerer arbeit schon oft rückenschmerzen habe könne ich ja eh nicht bis januar arbeiten! und unsre praktikantin sitzt dann nur rum und wenn ich bis januar arbeite kann ich weiterhin schwere leute versorgen! geht das so einfach? wie gesagt beschwerden habe ich normal keine nur rückenschmerzen nach der schweren arbeit! (muß immernoch über 5 kg heben und bin auch teilweise die einzige fachkraft) geht das soe einfach das die hoffen wenn ich weiter arbeite geht es mir so schlecht das ich krank geschrieben werde! sind sie nicht dazu verpflichtet mir den weniger schweren platz zu geben wenn es möglich ist! (wie gesagt die praktikantin wünscht es sich nur es gehört nicht zum rahmen ihrer Ausbildung! VIELEN DANK BLümchen
hallo, gerade im Pflegebereich erleben wir es recht häufig, dass man es mit den Vorgaben des Mutterschutzgesetztes nicht so ernst nimmt. Aber, Sie haben recht, dass der Arbeitgeber sich darauf einzurichten hat und eine Schwangere nicht mit schweren Tätigkeiten beschäftigen darf; ggf. muss er eine alternative Beschäftigung zur Verfügung stellen. Aber: diese ist ein immer wieder heiss diskutiertes Thema auch in der Fachliteratur und darüber hinaus für viele Frauenärzte unverständlich geregelt: Eine Schwangere krankschreiben, darf man nur, wenn ein medizinischer Grund vorliegt, sie also entweder krank ist oder infolge der Arbeitsbelastung/Arbeitssituation z.B. vorz. Wehen hat. Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entständen. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muß die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgestz im Netz unter http://www.steuernetz.de/gesetze/muschg/19970117/index.html sowie in einem interessanten Übersichtsartikel zu dieser Frage aus dem Deutschen Ärzteblatt: Behrmann, Jürgen:Ärztliche Bescheinigungen und Zeugnisse: Arbeitsunfähigkeit und Mutterschutz: Unterschiede Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 8 vom 25.02.00, Seite A-466; nachzulesen unter www.aerzteblatt.de und dann im Archiv unter dem Stichwort Beschäftigungsverbot mit den Jahreszahlen eingeben. Ansonsten muss die Frage des weiteren Vorgehens mit Frauenarzt oder Frauenärztin erörtert werden. VB
Mitglied inaktiv
ot
Mitglied inaktiv
Hallo.Man darf in keinem Fall mehr wie 5 kg hebn.Zudem ist keine Schichtarbeit und kein Wochenenddienst mehr erlaubt.Infusionen darf man auch nicht anhängen keine Tabletten austeilen und kein Blutzucker messen.Und andere Spritzen auch nicht.Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen.
Mitglied inaktiv
liebes blümchen, an deinem arbeitsplatz haben die wohl noch nie was von gesetzlichem mutterschutz gehört! ich würde mich sofort mit dem personalrat in verbindung setzen! falls dies wider erwarten nix bringt, würde ich zum fa gehen, ist zwar nicht die ideallösung, aber deine gesundheit & die deines babys haben priorität!!! ganz liebe grüsse katja
Mitglied inaktiv
Über 5 Kg heben, bitte nicht!!!! Sehr gefährlich! Auch darfst Du Sonntags nicht arbeiten, keine Nachtschicht (ab 20 Uhr darfst du nicht arbeiten) Alle 4 Stunden Pause! Ich würde zum Frauenarzt gehen. Ich hatte eine ähnliche Situation in der Gastronomie. Da mein Arbeitgeber nicht einsichtig war, obwohl ich ihm mehrmals erklärt habe ich dürfte nicht so lange stehen und mich bücken, schrieb mich der Frauenartz bis zur ET krank, wegen Rückenbeschwerden und der Gefahr von vorzeit. Wehen. Ich hatte aber wirklich Rückenschmerzen wegen 6 Std. stehen und laufen und bücken an der Kasse am Stück!