Mitglied inaktiv
Guten Tag! Ich bin nun zum zweiten Mal schwanger und in der 12 SSW. Meine erste Tochter kam nach 8 Tagen Verspätung auf die Welt. Da ich Schwangerschaftsdiabetes hatte (diesen konnte ich durch richtiger Ernährung in den Griff bekommen), sollte damals meine Tochter per Einleitung am errechneten Entbindungstermin geholt werden. Da es mir aber vom Blutdruck, den Blutwerten total gut ging und bei meiner Tochter auch die Herztöne und Kindesbewegungen in Ordnung waren, wollte ich keine Einleitung und wartete auf eigenen Wunsch bis die Wehen von selbst kamen. Meine Tochter kam dann wie gesagt mit 8 Tagen Verspätung auf die Welt. Sie hatte eine Nabelschnurumschlingung um den Hals und um das Bein, welche aber zum Glück nicht stramm zugezogen war. Außerdem wurde im Mutterpass grünes Fruchtwasser eingetragen, welches ich später erst alles las. Sie wog auch nur normale 3380 g. Nun meine Fragen: Sollte ich dieses mal lieber auf Grund des grünen Fruchtwassers eine Einleitung vornehmen lassen? Nehmen Sie bei ihren Patienten alle 2 Tage eine Fruchtwasseruntersuchung vor? Wenn diese über den errechneten Entbindungstermin gekommen sind? Bei meinem FA wurde es nämlich nicht gemacht. Er meinte, dass er dieses auch nie macht. Durch soetwas kann man nur einen zu frühen Blasensprung bekommen und nur manche Ärzte machen dieses noch, da man es gut bei der Krankenkasse abrechnen kann. Wenn ich es aber ausdrücklich möchte, wird er es dieses Mal auch bei mir machen, wenn es soweit wäre. Nun bin ich ganz verunsichert und weiß gar nicht ob ich damals bei meiner Tochter richtig gehandelt habe oder ob ich nicht da schon ein Risiko einging, weil ich keine Einleitung zuließ. Meine Tochter hat keinerlei Behinderung und ist ein sehr schlaues, lebensfrohes Kind mit 2 Jahren. Vielen Dank! MfG
Hallo, 1. bei problemlosem Verlauf ist bei der Schwangeren mit Schwangerschaftsdiabetes eine vaginale Entbindung am Termin anzustreben. Ein Austragen über den Termin hinaus sollte nach Möglichkeit vermieden werden. Die Empfehlung stammt von der Arbeitsgemeinschaft Diabetes und Schwangerschaft bei der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe. Der Grund ist ganz einfach, dass diese Kinder ein deutlich höheres Risiko für ein nicht mehr ausreichend Versorgung nach dem Entbindungstermin haben. 2. nach einer Schwangerschaft mit einem GDM (Gestationsdiabetes=Diabetes in der Schwangerschaft) besteht ein Risiko von etwa 50% für das erneute Auftreten einer Glucosetoleranzstörung in der folgenden Schwangerschaft. Es ist also eine frühzeitige (in den ersten drei Monaten) Diagnostik und Besprechung des Vorgehens indiziert. Das individuelle Vorgehen hinsichtlich Ernährungsberatung und/oder medikamentöse Maßnahmen ist durch die diabetologischen Spezialisten vor Ort zu klären. Frauen, die in der Schwangerschaft einen Diabetes hatten, haben im späteren Verlauf ein Risiko von etwa 10% einen Diabetes zu entwickeln. Hier sollten die Betroffenen mit ihrem Diabetologen vor Ort über ihr Risiko und die sinnvollsten Kontrollen sprechen. Von einigen Fachvertretern wird deshalb für diese Frauen gefordert, jährlich einen oralen Glucosetoleranztest zu wiederholen. Auf den Internetseiten der Deutschen Diabetes-Klinik an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf http://www.diabetes.uni-duesseldorf.de/download/DDFI_Broschuere_Schwangerschaft.pdf können Sie dazu eine sehr informative Broschüre für Betroffene downloaden. 3. was das Vorgehen nach einer Terminüberschreitung angeht, so gibt es hier in Deutschland keine einheitlichen Standards.In den meisten Fällen wird - ein unauffälliger Verlauf vorausgesetzt - die Kontrolle alle zwei Tage bevorzugt. Hier wird dann meist neben dem CTG auch ein geburtshilflicher Tastbefund erhoben. Dieser erlaubt es, neben der Befunderhebung auch den Muttermund ein wenig zu dehnen. Das CTG erlaubt eine Zustandsbeurteilung des Kindes. Andere Untersucher empfehlen daneben die Ultraschallkontrolle der Fruchtwassermenge, eine US-Doppler-Untersuchung oder einen Wehenbelastungstest. Eine Geburtseinleitung erfolgt meist nicht vor dem 10. Tag der Terminüberschreitung, wenn der bisherige Verlauf es erlaubt. Zur Frage der Notwendigkeit einer Amnioskopie (Fruchtwasserspiegelung zur Beurteilung der Farbe des Fruchtwassers und damit Zustandsbeurteilung des Kindes) kann man meines Erachtens einen Absatz aus einem sehr aktuellen Lehrbuch der Frauenheilkunde zitieren, dem so nichts mehr hinzuzufügen ist: Die Autoren sagen, dass es aus ihrer Sicht vor dem errechneten Entbindungstermin keine Indikation zur Durchführung einer Amnioskopie gibt Die von Saling (1966) empfohlene Amnioskopie sei ihres Erachtens geeignet zur Beurteilung des fetalen Zustands bei rechnerischer Übertragung. Diese Technik ist allerdings inzwischen weitgehend durch den Oxytocin-Belastungstest, die Kine-Kardiotokographie (Schreiben des CTG bei Bewegung der Mutter) und die Ultraschall-Dopplertechnik abgelöst worden „Dunkel verfärbtes Fruchtwasser ist ein unspezifisches Hinweiszeichen auf eine nicht näher quantifizierbare, abgelaufene intrauterine (in der Gebärmutter) Notsituation des Feten. Die Amnioskopie ist ein historisches Verfahren, das von uns nicht mehr eingesetzt wird.“ (aus „Frauenheilkunde“, Urban & Fischer-Verlag, 2. Auflage,2001, Feigel, Rempen, Würfel, Jawny, Caffier, Seite 281) Aus diesem Grund hat es dieses zuletzt genannte Untersuchungsverfahren in unserer Praxis noch nie gegeben. VB
Mitglied inaktiv
MfG
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