Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Glukosetoleranzstörung

Frage: Glukosetoleranzstörung

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Hallo! Eine zweite Frage! Bei mir wurde ein Glukosetoleranztest durchgeführt! Glukoselösung trinken, vorher Nüchterntest, nach einer Stunde und nach 2 Stunden! Nüchtern war o.k. (80), nach einer Stunde, zu hoch (215) und nach zwei Stunden wieder o.k (100). Alle Blutwerte wurden mit einem Handmessgerät (Blut aus dem Finger) bestimmt! Habe jetzt schon öfter gehört, dass dies die falsche Messmethode bei diesem speziellen Test sein soll! Ist das richtig? Kann es hierdurch durche eine Fehlmessung gekommen sein? Bin in die Stoffwechselambulanz der Uni-Klinik überwiesen worden und habe nun eine Woche lang 7x täglich gemessen! Werte immer o.k. trotz Pizza, Espresso mit Zucker, Tiramisu und co.! (Habe bewusst die Ernährung nicht umgestellt um ein klares Testergebnis zu bekommen) Es gibt auch keinerlei Vorgeschichte, Zucker betreffend, auch in der Familie ist niemand erkrankt!Habe inzwischen schon von 2 anderen Fällen gehört bei denen der Verlauf ganz genauso war! Kann man Ihrer Meinung nach von einer Fehlmessung ausgehen oder liegt eine Glukosetoleranzstörung vor? Ist es notwendig noch ständig zu messen? In der Uni teilen sich die Meinungen und keiner will wirklich eine richtige Auskunft geben!? Das Argument Fehlmessung zählt nicht, es heisst, wir machen das schon immer so....! Leider macht man sich als schwangere Frau dennoch Sorgen! Vielen Dank im voraus! Freundliche Grüße! M.E.


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, hinsichtlich eines Standards für den oGTT kann ich auf die folgende Internetseite verweisen: http://www.internisten-kelkheim.de/diabetologie.html#oggt dort ist folgendes zu lesen: "Der aktuelle Konsens (Stand 2005/ 2006) der hessischen Diabetologen über derzeit geltende Leitlinien: * Zielwerte im OGGT (oraler-Glucose-Toleranz-Test): 1-Stunden-Wert < 160 mg/dl (nach „Weiss-Kriterien“) * beim OGGT werden keine Werte von Handmessgeräten anerkannt, da diese Geräte nicht geeicht sind und die Abweichungen bis zu 15% betragen können. Erlaubt sind nur standardisierte Labormethoden." Im Zweifel kann dieses Verfahren nach entsprechendem Standard hier auch wiederholt werden. VB


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