Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

gesundheitsreform

Dr. med. Vincenzo Bluni

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Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: gesundheitsreform

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Im Jahr 2001 wurde ich durch insemination schwanger. Es hieß damals, bis zu 8 versuche mit hormongabe werden von der kasse übernommen (laut Sozialgesetzbuch 5). in der neuen gesundheitsreform heißt es, dass 3 versuche mit 50% eigenbeteiligung übernommen werden. gilt das nur für die icsi oder auch für die insemination? damals war es so, dass nach 8 inseminationsversuchen noch mit ivf bzw. icsi weitergemacht worden wäre, unter voller zahlung durch die krankenkasse.


Dr. med. Vincenzo Bluni

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hallo Lena, es ist richtig, dass hier geplant ist, im Rahmen der Gesundheitsreform die Kinderwunschbehandlung bei ungewollter Kinderlosigkeit aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen zu streichen, bzw. die Altersgrenze bei 40 Jahren anzusetzen. Die sog. Künstliche Befruchtung wurde nicht aus dem Leistungskatalog gestrichen, sondern sie soll für die Betroffenen zumutbar eingeschränkt (Reduktion auf 3 Versuche, Altersparameter: 25 bis 40 Jahre bei der Frau und maximal 50 Jahre beim Mann) und mit einer 50%igen Selbstbeteiligung belegt werden. Genaueres hierzu werden sicher unsere Kinderwunschexperten sagen können. VB


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