Sehr geehrter Herr Dr. Bluni,
ich hatte Ihnen vor ein paar Tagen bereits wegen erhöhter Nüchtern-BZ-Werte geschrieben (100 im venösen Blut). Ich bin Ende der 27.SSW in der 2.Schwangerschaft und erfülle keinerlei Risikofaktoren. Den Nüchtern-BZ hatte ich untersucht, da in den letzten 2 Untersuchungen bei meiner Gynäkologin Eiweiß im Urin leicht erhöht war und ich bislang außerdem schon 8kg an Gewicht zugenommen habe. In der ersten SS waren es nur knapp 4 zum selben Zeitpunkt.
Ich bin selbst Internistin und Hänatoonkologin, aber keine Diabetologin, und habe mich nun, da meine Gynäkologin erst in 2 Wochen den OGTT machen wollte, selbst mit 75g Glucose belastet, allerdings erfolgte die Nessung mit einem BZ-Gerät, was ja prinzipiell nicht zulässig ist, die übrigen Standardbedingungen wurden eingehalten.
Der Nüchtern-BZ lag bei 94mg/dl, der 1h-Wert bei 185mg/dl und der 2h-Wert bei 147mg/dl. Die Diagnose scheint also klar zu sein.
Ich habe nun mit meiner Gynäkologin Kontakt aufgenommen, die den Belastungstest nun unter Standardbedingungen (venöses Blut) auch nicht noch einmal wiederholen will. Sie gab mir einen Termin für den 10.04. und meinte, das sei ausreichend.
Würden Sie mir raten, den Test mit venösem Blut zu wiederholen? Das wäre für mich nächste Woche in der Klinik möglich.
Was würden Sie mir ansonsten empfehlen? Ich mache mir schon Sorgen um die Entwicklung meines Babys, das bislang immer als "groß und gut gewachsen" bezeichnet wurde. Kann es schon Schäden durch latent erhöhte BZ-Werte erlitten haben? Meine erste Tochter war nur 50. Perzentile.
Herzlichen Dank für Ihre Hilfe! Maren
von
Maren36
am 31.03.2017, 10:34
Antwort auf:
Gestationsdiabetes
Liebe Maren,
Ja, das werde ich empfehlen, dass dieser Test unter standardisierten Bedingungen (schwangerer ist 9-12 Stunden nüchtern, die Messungen erfolgen über eine venöse Blutentnahme und die Bestimmung des Blutzuckers nicht über ein Messgerät) wiederholt wird.
Bestätigen sich dann entsprechende Abweichungen von den empfohlenen Grenzwerten, werden wir dazu raten, dass die Schwangere erstens in die Betreuung eines Diabetologen angebunden wird. Hierbei sollte es sich aber in jedem Fall um einen handeln, der eine entsprechende Expertise in der Betreuung schwangerer Frauen hat und nicht nur in der älterer Patienten mit einem Diabetes.
Das kann aber auch eine entsprechende Einrichtung an einem Perinatalzentrum sein.
Des weiteren ist es zwar so, dass es in den Mutterschaftsrichtlinien und auch offiziell keine entsprechenden Empfehlungen in den Leitlinien bezüglich der weiteren Betreuung in der Schwangerschaft gibt.
Ungeachtet dessen wird aber von vielen Experten schon zu einer risikoadaptierten Vorsorge geraten.
Dazu gehört neben einem differenzierten Ultraschall um die 22. Woche herum in einem Zentrum für pränatale Diagnostik auch häufigere Ultraschalluntersuchungen im späteren Verlauf inklusive Doppler und die CTG-Kontrollen.
Dabei sollte die Häufigkeit wird am besten individuell in Abstimmung mit dem Perinatalzentrum festgelegt werden.
Ab der 32.-33. SSW sollte das CTG 2x/Woche und ab der 35. SSW 3x/Woche durchgeführt werden.
Herzliche Grüße
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 31.03.2017
Antwort auf:
Gestationsdiabetes
Noch zwei Fragen:
Was ist von Süßstoffen in der SS zu halten?
Ist ein valides Ergebnis zu erwarten, wenn man den OGTT gleich am nächsten oder übernächsten Tag wiederholt, oder ist die zweimalige Belastung mit 75g Glucose in so kurzem Abstand da kontraproduktiv? Könnte das sonst auch am Wochenende in der Klinik machen.
Vielen Dank!
von
Maren36
am 31.03.2017, 11:18