Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Geschlechtsverkehr in der Schwangerschaft

Frage: Geschlechtsverkehr in der Schwangerschaft

Schwangere123

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Hallo Herr Dr. Bluni, ich bin aktuell in der 8. SSW. Vor circa. 2 Wochen (sonntags) hatte ich eine winzig kleine Blutung, sehr wenig und auch nicht rot, sondern braun/dunkelbraun, also altes Blut. Am nächsten Tag war ich beim Frauenarzt, allerdings bei einer Vertretung. Die Blutung war zu dem Zeitpunkt schon vorüber, die Ärztin hat eine intakte Schwangerschaft bestätigt. Sie vermutete, dass die Blutung von der Untersuchung kam die ich am Freitag zuvor, also 2 Tage vor der Blutung, hatte. Seitdem war auch keine Blutung mehr und es konnte danach auch bei einer regulären Untersuchung der fetale Herzschlag festgestellt werden. Nun lese ich zurzeit ein Schwangerschaftsbuch und in diesem steht, dass unter anderem bei Blutungen ein Geschlechtsverkehr-Verbot für die Schwangerschaft ausgesprochen werden kann. Ich habe damals nicht nachgefragt und meine Ärztin hat von sich aus auch nichts gesagt. Aber ich frage mich nun, ob das Verbot auch auf meine minimale Blutung von damals zutrifft und ich mit Geschlechtsverkehr die Schwangerschaft gefährde oder ob solche Verbote nur für stärkere oder akut stattfindende Blutungen gelten? Es handelt sich um meine erste Schwangerschaft, ich hatte bisher keine Fehlgeburt und im Mutterpass ist vermerkt, dass es sich um KEINE Risikoschwangerschaft handelt. Viele Grüße


Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, in dem Moment, wo die Frauenärztin/Frauenarzt eine Blutung aus der Gebärmutter feststellt, wird sie berechtigterweise die Empfehlung aussprechen, erst einmal auf Verkehr zu verzichten. Kommt dann diese Blutung irgendwann zum Stillstand, dann kann diese Empfehlung natürlich wieder zurückgenommen werden und es muss keine Enthaltsamkeit bis zum Ende der Schwangerschaft eingehalten werden. Herzliche Grüße VB


Schwangere123

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Hallo Herr Dr. Bluni, vielen Dank für die schnelle Antwort. Meine Frauenärztin hatte ja nie ein Verbot ausgesprochen. Ich hatte hier nur die Sorge, (nachdem ich in diesem Buch gelesen habe, dass eine Blutung ein Verbot rechtfertigt), dass sie es vielleicht "vergessen" haben könnte auszusprechen, da ich ja nicht explizit nachgefragt habe. Nach ihrer Antwort interpretiere ich es aber so, dass sie kein Verbot ausgesprochen hat weil die Blutung schon vorüber war, als sie mich untersucht hat und scheinbar kein Schaden angerichtet hat. Und daher davon auszugehen ist, dass kein Verbot nötig ist? Vielen dank nochmals und viele Grüße


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