Mitglied inaktiv
Guten Tag, bin jetzt in der 14 SSW. Ich muss seit Beginn meiner SSW Fragmin Heparin-Spritzen täglich spritzen, da ich Faktor V Leiden heterozygot in der Blutgerinnung habe. Leider meinte mir meine Ärztin heute, dass ich sie bis zum Schluss der Ssw spritzen muss. Nachdem ich jetzt nochmal die Packungsbeilage gelesen haben, habe ich jetzt einige Fragen: Peridualanästhesie darf wohl während der Geburt nicht durchgeführt werden, wenn man mit Fragmin Heparin-Spritzen behandelt worden ist. Meine Fragen dazu? Das macht mir Angst, habe ich denn keine Möglichkeit mehr auf schmerzstillende Mitteln? Wie läuft es denn bei Kaiserschnitt? Geht das überhaupt dann auch? Narkose kann man das machen? Außerdem hat glücklicherweise meine FA festegestell, dass bei mir die Urealsplasma Urealiticum und die Streptrococcen B nicht mehr da sind, die man vor 4 Wochen festellte und ich wahrscheinlich Antibiotika nehmen sollte. Stattdessen bekam ich erstmal damals Vaginaltabletten. Und die Antibiotika brauche ich jetzt nicht mehr. Jetzt wurden aber ein wenig Pilze festegestellt ich muss mir drei Vaginaltabletten aus der Apotheke holen. Meine Frage: Darf ich eigentlich nachdem ich die Tabletten genommen habe, wieder normalen Geschlechstverkerh haben? Vielen Dank.
Hallo, 1. sofern Sie einen Gerinnungshemmer einnehmen oder verordnet bekommen, so werden Sie diese Therapie wohl bis ans Ende des Wochenbettes fortführen müssen. 2. die AWMF-Leitlinien der Fachgesellschaft für Anästhesiologie in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe sagen dazu "klare Worte": Hier im folgenden die etwas gekürzte und hoffentlich verständliche Zusammenfassung dazu, die ich nach Rückfrage von einem Oberarzt für Anästhesiologie einer großen Universitätsklinik als Stellungnahme bekam: Die Durchführung von zentralen Nervenblockaden bei Patienten, bei denen eine Blutverdünnung durchgeführt oder geplant ist, bleibt kontrovers. Dennoch ist eine Durchführung solcher Nervenblockaden unter Beachtung der genannten Vorsichtsmaßnahmen, atraumatischer Vorgehensweise und einer individuellen Nutzen-Risiko-Analyse auch bei Patienten möglich, die perioperativ Antikoagulantien (z.B. Heparin) erhalten werden oder bereits haben. So stellt die Einnahme von Acetylsalicylsäure oder eine niedrig dosierte Thromboembolieprophylaxe mit unfraktionierten oder niedermolekularen Heparinen unter Einhaltung bestimmter Zeitintervalle keine Kontraindikation für ein Regionalanästhesieverfahren dar. Bei unfraktionierten Heparinen in prophylaktischer Dosierung sollte eine Zeitspanne von 4 h zwischen Heparingabe und epiduraler/spinaler Punktion eingehalten werden. Diese Zeitintervalle sind auch bei Entfernen eines Epiduralkatheters zu beachten, da das Risiko von Blutungskomplikationen hierbei genauso groß ist wie bei Anlage des Katheters. Im Anschluss kann unfraktioniertes Heparin bereits wieder nach 1 h verabreicht werden. Bei niedermolekularen Heparinen wird ein Zeitintervall von mindestens 8 h vor einer Punktion bzw. dem Entfernen eines Katheters empfohlen. Anschließend sollten niedermolekulare Heparine frühestens nach 4 h erneut verabreicht werden. Gerinnungsanalysen sind bei der Gabe von Heparinen in prophylaktischer Dosierung nicht erforderlich. Obwohl Acetylsalicylsäure und Heparingabe nicht mit einem erhöhten Blutungsrisiko einhergehen, ist bei der Kombination verschiedener Antikoagulantien Vorsicht geboten, da hierbei das Blutungsrisiko derzeit nicht abschließend beurteilbar ist. Weitere Möglichkeiten der Risikominimierung bestehen in einer möglichst atraumatischen Punktionsweise und der Bereitschaft, einen operativen Eingriff bei blutiger Punktion um mindestens 12 Stunden zu verschieben. Wie man sieht, ist es also nicht ganz entschieden und sollte immer im Einzelfall schon vorher mit der Abteilung für Geburtshilfe und Anästhesiologie abgesprochen und abgewogen werden. 3. ja, wenn die Therapie abgeschlossen ist und hier empfiehlt sich eine ENthaltsamkeit von etwa 5 Tagen. VB