Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Gerinnungsstörung FVIII

Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Gerinnungsstörung FVIII

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Hallo, ich habe von meinem Frauenarzt erfahren das ich an einer blutgerinnungsstörung FVIII leide. Ich bin in der 40. SSW und meine FÄ hat empfohlen unmittelbar nach der Geburt mit Heparinspritzen (Clexane 40mg) zu beginnen. Nun habe ich im Beipackzettel gelesen das man keine PDA bekommen sollte. Ist das richtig? Was wäre im Falle eines Kaiserschnitts? Und werde ich trotzdem stillen können? Oder schadet das meinem Baby? Und wie hoch ist die Gefahr während der geburt? Ich weiß das sind viele Fragen, jedoch mache ich mir im Moment große Sorgen. Vielen dank


Dr. med. Vincenzo Bluni

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hallo, der Faktor VIII ist zuständig für die sogenannte Bluterkrankheit = Hämophilie A. Bei Frauen mit einer Hämophilie sind die Symptome der verlängerten und verstärkten Regelblutung sowie Blutungen nach Geburten zu nennen. Da mir aus der Literatur keine Empfehlungen zum Vorgehen vorliegen, würde ich empfehlen, sich hier an eine hämatologische Abteilung (vielleicht in einer Universitätsklinik) zu wenden. 2. Während der Stillzeit kann ohne Bedenken ein Heparinpräparat gegeben werden. Es gibt dafür in der Stillzeit keine Kontraindikationen. 3. die AWMF-Leitlinien der Fachgesellschaft für Anästhesiologie in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe sprechen zur Frage Periduralanästhesie und Heparinisierung "klare Worte": Hier im folgenden die etwas gekürzte und hoffentlich verständliche Zusammenfassung dazu, die ich nach Rückfrage von einem Oberarzt für Anästhesiologie einer großen Universitätsklinik als Stellungnahme bekam: Die Durchführung von zentralen Nervenblockaden bei Patienten, bei denen eine Blutverdünnung durchgeführt oder geplant ist, bleibt kontrovers. Dennoch ist eine Durchführung solcher Nervenblockaden unter Beachtung der genannten Vorsichtsmaßnahmen, atraumatischer Vorgehensweise und einer individuellen Nutzen-Risiko-Analyse auch bei Patienten möglich, die perioperativ Antikoagulantien (z.B. Heparin) erhalten werden oder bereits haben. So stellt die Einnahme von Acetylsalicylsäure oder eine niedrig dosierte Thromboembolieprophylaxe mit unfraktionierten oder niedermolekularen Heparinen unter Einhaltung bestimmter Zeitintervalle keine Kontraindikation für ein Regionalanästhesieverfahren dar. Bei unfraktionierten Heparinen in prophylaktischer Dosierung sollte eine Zeitspanne von 4 h zwischen Heparingabe und epiduraler/spinaler Punktion eingehalten werden. Diese Zeitintervalle sind auch bei Entfernen eines Epiduralkatheters zu beachten, da das Risiko von Blutungskomplikationen hierbei genauso groß ist wie bei Anlage des Katheters. Im Anschluss kann unfraktioniertes Heparin bereits wieder nach 1 h verabreicht werden. Bei niedermolekularen Heparinen wird ein Zeitintervall von mindestens 8 h vor einer Punktion bzw. dem Entfernen eines Katheters empfohlen. Anschließend sollten niedermolekulare Heparine frühestens nach 4 h erneut verabreicht werden. Gerinnungsanalysen sind bei der Gabe von Heparinen in prophylaktischer Dosierung nicht erforderlich. Obwohl Acetylsalicylsäure und Heparingabe nicht mit einem erhöhten Blutungsrisiko einhergehen, ist bei der Kombination verschiedener Antikoagulantien Vorsicht geboten, da hierbei das Blutungsrisiko derzeit nicht abschließend beurteilbar ist. Weitere Möglichkeiten der Risikominimierung bestehen in einer möglichst atraumatischen Punktionsweise und der Bereitschaft, einen operativen Eingriff bei blutiger Punktion um mindestens 12 Stunden zu verschieben. Wie man sieht, ist es also nicht ganz entschieden und sollte immer im Einzelfall schon vorher mit der Abteilung für Geburtshilfe und Anästhesiologie abgesprochen und abgewogen werden. VB


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