Frage: generelles BV

Guten Tag Herr Bluni, ich arbeite in einer inklusiven Grundschule. Die Untersuchung beim betriebsärztlichen Dienst hat ergeben, dass ich nicht mit behinderten Kindern arbeiten darf, da mein Immunschutz gegen Mumps nicht sicher ist. Dazu kommt, dass ich gegen Cytomegalie garnicht immun bin. Jetzt befindet sich in meiner Klasse ein Authist und ein Mädchen mit einer spastischen Lähmung. Beide Kinder sind nicht pflegebedürftig und sehr sauber. Gelten diese beiden Kinder nun auch unter den Begriff der behindeten Kinder, mit denen ich nicht arbeiten dürfte? Ich bin in der Hinsicht gerade ziemlich verwirrt, da sie offiziell als behindert gelten, aber ich habe zu ihnen nur denselben Kontakt, wie zu allen anderen Kindern. Lieber Gruß Magdalena

von maja2112 am 02.07.2013, 13:19



Antwort auf: generelles BV

Liebe Magdalena, mir liegen dazu aus Sicht des Arbeitgebers keine konkreten Definitionen vor, mit welchen behinderten Kindern eine Schwangere keinen Umgang haben dürfte. Das gilt aber wohl nur vornehmlich für Kinder, die gegebenenfalls aggressiv gegenüber ihrer Umwelt sind. Liebe Grüße VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 02.07.2013