Mitglied inaktiv
...ich hab mir zu dem Thema NFT auch ein paar Gedanken gemacht. In Kombination mit dem Ersttrimesterscreening lassen sich angeblich 90% der Chromosomenstörungen erkennen. Tatsächlich bringt die NFT aber nur ein statistisches, individuelles Risiko zum Ergebnis. Sollte also eine Auffälligkeit bei der NFT bestehen, müssen in jedem Fall weitere invasive Untersuchungen folgen wie z.B. etwas riskante Fruchtwasserpunktion. Gerade jene Untersuchung die ich mit der Messung der NFT vermeiden wollte. Wenn es dann nach der Punktion doch einen negativen Befund hinsichtlich Chromosomenstörungen gibt, ist das natürlich schön, aber man hat sich und das Baby unnötiger Gefahr und Stress ausgesetzt. Zumal die Amniozentese meines Wissens erst ab der 15. SSW durchgeführt wird?! Demnach wohl auch zu spät um sich bei aufälligem Befund evtl. gegen das Baby zu entscheiden oder ?! Die Messung der NFT kann hierfür wohl kaum als Grundlage dienen! So frag ich mich wirklich nach dem Sinn dieser Untersuchung, zumal die Kosten meist selbst getragen werden sollten !? Es sei denn es gäbe bei auffälligem Befund sinnvolle Behandlungsansätze, was mir bei genetischen Störungen relativ unwahrscheinlich vorkommt... ...wie sehen sie das ? Viele Grüße
Hallo, Sie haben mit Ihren Anmerkungen sicherlich Recht und berühren dabei ein sehr sensibles Thema. Es ist aber auch genau das, worauf wir hier die Frauen bei der Frage nach einer eventuellen Pränataldiagnostik auch hinweisen: dass Sie möglichst eine kompetente Beratung vorher in Anspruch nehmen. Das kann auch eine genetische Beratung sein, die darauf verweist, dass jegliche Maßnahmen zu einer Konfliktsituation führen können. Richtig ist, dass mit dem Ersttrimesterscreening nur eine Risikoberechnung stattfindet, wobei die Sicherheit insbesondere von der Erfahrung des Untersuchers abhängt. Das Verfahren stellt eine Privatleistung dar. Eine Amniozentese kann ab Beginn der 15. SSW durchgeführt werden und für den Fall eine genetischen Störung gibt es keine zeitliche Limitierung für eine Schwangerschaftsunterbrechung. Eine Therapie ist bei besonderen Befunden oder genetischen Auffälligkeiten nicht möglich. VB
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