Mitglied inaktiv
Hallo ,bin ab heute in der 10 woche,bei der vorletzten untersuchung ist ist ein abstrich gemacht worden,da ist der bup 4 rausgekommen,mußte dann in die klinik um proben abzugeben,da kam dann 2-3 raus. der arzt meinte das ich 8 wochen nach der geburt von kind operieren gehen muß. können sie mir vielleicht was vorschlagen ,was ich noch machen kann,das es sich nicht mehr verschlimmert ? Habe schon zeihmliche sorgen das alles gut geht ! Danke !!
hallo, Wenn das Abstrichergebnis kontrollbedürftig ist, dann kann dazu folgendes gesagt werden: Meist bedeutet ein „auffälliger Abstrich“ nicht gleich, dass eine derartige Veränderung (die meist oberflächlich ist und dann auch noch keinem Krebs im eigentlichen Sinne entspricht) sofort klinische Konsequenzen hat. Bei einem PAP IVa des Gebärmutterhalses liegt der Verdacht auf schwere Zellveränderungen oder sogar einem Vorstadium eines Gebärmutterhalskrebses vor. Aber eben noch kein Krebs im eigentlichen Sinne. Der von Ihnen genante Befund 2-3 ist so nicht einzuordnen. Wenn eine Schwangerschaft vorliegt, so kann man zu Ihrer Situation folgendes sagen: In der Schwangerschaft kann die Beurteilung eines solchen Befundes manchmal für den Zytologen schwieriger sein. Eine weiterführende Diagnostik sollte bei einem solchen Abstrichbefund in der Schwangerschaft durch eine entsprechend kompetente Stelle erfolgen, um eben bestimmt Dinge (Veränderungen in der Tiefe)auszuschließen und entscheiden zu können, was man zu tun hat. Hierzu gibt es so genannte Dysplasiezentren. Deren Adressen sind unter der Internetadresse http://www.dysplasiezentren.de/ abrufbar. Hier kann es dann sinnvoll sein – sofern nichts anderes entschieden wird, alle 4 Wochen eine Kontrolle des Abstrichs durchzuführen. In einigen Fällen wird man zumindest um die Gewebeentnahme (Biopsie) nicht herum kommen. Dieses ist ja offensichtlich erfolgt. Eine Konisation (die Ausschneidung eines Gewebekegels am Muttermund) ist in der Schwangerschaft nur selten erforderlich, würde aber nicht bedeuten, dass die Schwangerschaft nicht weiter ausgetragen werden kann. Sie bedeutet natürlich ein Risiko, aber man muss hier in erster Linie die Frau sehen, denn was man auf jeden Fall verhindern sollte, ist, dass die Frau Ihr Kind bekommt und anschließend einen Gebärmutterhalskrebs, der ggf. nur noch durch eine sehr große Operation mit viel schlechteren Heilungschancen zu behandeln ist. Diese Entscheidung ist nicht immer einfach. Hier wird die Entscheidung dann auch häufig in Absprache des Frauenarztes oder Frauenärztin mit dem Dysplasiezentrum oder dem Zytologen getroffen und hier ist die Entscheidung selten zu verallgemeinern, sondern sie muss im Einzelfall getroffen werden. Auch sollte das weitere Vorgehen nach der Schwangerschaft von diesen Abstrichbefunden abhängig gemacht werden. VB