Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Frühkarenz

Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Frühkarenz

Mitglied inaktiv

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Hallo, Ich habe eine Frage, wann kann man Frühkarenz gehen!??? Ich habe momentan echt viel um die Ohren und dass geht ziemlich auf meinen Kreislauf. In letzter zeit hab ich schon öfter so stechen im Bauch gehabt, das tut höllisch weh. Muss laut Arzt jeden Tag massieren gehen, da ich so verspannt bin, hab auch privat zuhause viel probleme, und halte die ganze situation nicht mehr aus ! Bin nervlich am Boden zerstört ! Können Sie mir helfen was ich tun soll ?


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, 1. für alle berufstätigen Schwangeren gelten für die Schwangerschaft praktisch ähnliche Empfehlungen und Vorschriften. Allgemein sind sie im Mutterschutzgesetz niedergeschrieben: http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html (letzter Abruf: 1.2.2011) Regelungen zum Schutz werdender und stillender Mütter sind darüber hinaus in der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz - MuSchRiV http://www.verdi-bub.de/fileadmin/Dokumente/Gesetze/muschriv.pdf (letzter Abruf: 1.2.2011) getroffen. Prinzipiell gelten diese Regelungen für alle werdenden und stillenden Mütter. 2. ein Beschäftigungsverbot kann sowohl vom Arbeitgeber, oder als individuelles Beschäftigungsverbot auch von Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt ausgestellt werden. Nähere Informationen erhalten Sie dazu beim Kompetenznetz NRW des Ministeriums für Arbeit und Soziales unter der Internetadresse http://komnet.nrw.de/ (letzter Abruf:2.12.2010) Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entstünden. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. VB


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