Mitglied inaktiv
Hallo Herr Dr. Bluni, ich muss wegen einer Gerinnungsstörung seit Beginn meiner Schwangerschaft (17.SSW) Heparin spritzen. Zu Beginn der Therapie ist mein Blut wegen der Gefahr einer Allergie gegen Heparin untersucht worden. Sollte ich jetzt zur Mitte der Schwangerschaft meine Thrombozyten erneut untersuchen lassen oder reichen die ersten Untersuchungen aus? Und darf bei mir eine PDA gemacht werden? Vielen Dank und liebe Grüße!
Hallo, 1.das so genenannte HIT (Heparininduzierte Thrombozytopenie) tritt sehr selten und meist recht kurzfristig nach Beginn auf. Es ist aber dennoch sinnvoll, das Blutbild zwischenzeitlich noch einmal zu kontrollieren. 2.die AWMF-Leitlinien der Fachgesellschaft für Anästhesiologie in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe sagen dazu "klare Worte": Hier im folgenden die etwas gekürzte und hoffentlich verständliche Zusammenfassung dazu, die ich nach Rückfrage von einem Oberarzt für Anästhesiologie einer großen Universitätsklinik als Stellungnahme bekam: Die Durchführung von zentralen Nervenblockaden bei Patienten, bei denen eine Blutverdünnung durchgeführt oder geplant ist, bleibt kontrovers. Dennoch ist eine Durchführung solcher Nervenblockaden unter Beachtung der genannten Vorsichtsmaßnahmen, atraumatischer Vorgehensweise und einer individuellen Nutzen-Risiko-Analyse auch bei Patienten möglich, die perioperativ Antikoagulantien (z.B. Heparin) erhalten werden oder bereits haben. So stellt die Einnahme von Acetylsalicylsäure oder eine niedrig dosierte Thromboembolieprophylaxe mit unfraktionierten oder niedermolekularen Heparinen unter Einhaltung bestimmter Zeitintervalle keine Kontraindikation für ein Regionalanästhesieverfahren dar. Bei unfraktionierten Heparinen in prophylaktischer Dosierung sollte eine Zeitspanne von 4 h zwischen Heparingabe und epiduraler/spinaler Punktion eingehalten werden. Diese Zeitintervalle sind auch bei Entfernen eines Epiduralkatheters zu beachten, da das Risiko von Blutungskomplikationen hierbei genauso groß ist wie bei Anlage des Katheters. Im Anschluss kann unfraktioniertes Heparin bereits wieder nach 1 h verabreicht werden. Bei niedermolekularen Heparinen wird ein Zeitintervall von mindestens 8 h vor einer Punktion bzw. dem Entfernen eines Katheters empfohlen. Anschließend sollten niedermolekulare Heparine frühestens nach 4 h erneut verabreicht werden. Gerinnungsanalysen sind bei der Gabe von Heparinen in prophylaktischer Dosierung nicht erforderlich. Obwohl Acetylsalicylsäure und Heparingabe nicht mit einem erhöhten Blutungsrisiko einhergehen, ist bei der Kombination verschiedener Antikoagulantien Vorsicht geboten, da hierbei das Blutungsrisiko derzeit nicht abschließend beurteilbar ist. Weitere Möglichkeiten der Risikominimierung bestehen in einer möglichst atraumatischen Punktionsweise und der Bereitschaft, einen operativen Eingriff bei blutiger Punktion um mindestens 12 Stunden zu verschieben. Wie man sieht, ist es also nicht ganz entschieden und sollte immer im Einzelfall schon vorher mit der Abteilung für Geburtshilfe und Anästhesiologie abgesprochen und abgewogen werden. VB