elisa74
Sehr geehrter Dr. Bluni, nach 3 ICSI's und 2 Fehlgeburten bin ich mit meinen 40 Jahren nun endlich in der 9. SSW schwanger (erstmals). Aufgrund meines Alters und diverser Risikofaktoren mache ich mir nun Gedanken um die weitere Betreuung in der Schwangerschaft. Zum einen würden wir gern gewisse pränataldiagnostische Untersuchungen vornehmen lassen, u.a. das Ersttrimesterscreening. Ist dieses eigentlich immer eine IGeL-Leistung oder besteht bei erhöhtem Risiko die Möglichkeit, dass zumindest die Nackenfaltenmessung über die Karte abgerechnet wird, wenn meine Gynäkologin eine Überweisung ausstellen sollte? Ich höre aus dem Bekanntenkreis diesbezüglich sehr unterschiedliche Aussagen. Folgendes geben Sie in eine Ihrer Antworten zum Thema der Qualifikation der untersuchenden Ärzte an: "Dieses setzt deshalb voraus, dass es sich bei dem Untersucher/Untersucherin um einen entsprechend der Vorgaben der Fetal Medicine foundation in London zugelassenen und qualifizierten Arzt handelt." Bei meiner Recherche nach entsprechenden Ärzten bin ich über die Qualifikation "FMF Deutschland" gestoßen. Wäre dies vergleichbar mit der von Ihnen genannten? Außerdem las ich des Öfteren "DEGUM I" oder "DEGUM II"-Zulassung. Spielt dies in dem Zusammenhang auch eine Rolle? Bei den bisherigen Ultraschall-Untersuchungen fiel mir auf, dass die Qualität der Ultraschall-Geräte sehr unterschiedlich ist. Spielt es Ihrer Meinung nach in der Qualität der Betreuung von Risikoschwangerschaften eine große Rolle, wie gut ausgestattet die gynäkologische Praxis ist? Oder ist dies nur in den ersten Wochen der Schwangerschaft, wo alles noch so "winzig" ist, maßgeblich? Ist das sogenannte Organscreening eigentlich eine "normale" Vorsorgeuntersuchung oder wird dieses eher von Pränataldiagnostikern durchgeführt? Kann meine Gynäkologin dann eine Überweisung ausstellen oder liegt dies in ihrem Ermessen, ob sie sich diese Untersuchung selbst zutraut? Tut mir leid, dass ich soviele Fragen habe..... MfG
Hallo, 1. dieses ist in jedem Fall immer eine Privatleistung. Die Überweisung dazu wäre zumindest nicht gesetzeskonform. 2. Ja, dieses wäre in etwa vergleichbar 3. die Untersuchungen der Untersucher mit der Qualifikation DEGUM II befindet sich meist in einem entsprechenden Zentrum und hat in der Tat die höhere Qualifikation. 4. ein hochwertiges Ultraschallgerät ist sicherlich wichtig. Viel wichtiger ist aber hier die Fähigkeit, die Dinge auch richtig zu erkennen. 5. im Rahmen des zweiten PflichtUltraschalls wird auch nach den Organen geschaut, wenn es jedoch um den Missbildung Ultraschall in der 22. Woche geht, so bedarf auch dieser einer entsprechenden Indikation und Überweisung. Eine routinemäßige Überweisung aller Schwangeren ist wieder notwendig noch sinnvoll, geschweige denn erlaubt. Liebe Grüße VB
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