Mitglied inaktiv
Guten Tag Herr Dr. Bluni, ich bin in der 6. SSW und habe einige Fragen: 1. Ab wann "sollte" man zum Gynäkologen gehen? 2. Es heißt ja immer, man darf nicht so schwer heben, wenn man aber schon ein Kind hat, wie macht man das dann? Oder betrifft das eher das Ende der Schwangerschaft (wo man es ohnehin kaum mehr kann). 3. Wenn ich jetzt noch Eislaufen gehe, ist das dann gefährlich für das Baby, wenn ich zB mal stürze? Wenn ja, Bis in welche Woche ist das zumutbar? 4. Urlaub in Tunesien oder Ägypten, ist davon abzuraten? Natürlich in einem Club, wo man üblicherweise "europäisch" isst? Danke für die Beantwortung meiner Fragen. Grüße, BIRGIT
Liebe Birgit, 1. sofern die schwangere Frau beschwerdefrei ist und bei ihr keine Risikosituation vorliegt, muss sie nicht unmittelbar mit Bekannt werden der Schwangerschaft gleich zum Arzt. Dieses kann meist auch gut in der 8.-10. SSW erfolgen. Liegt eine Vorgeschichte mit einem Risiko vor, kann dieses sicher individuell abgeändert werden. Sprechen Sie bei Unsicherheit bitte mit Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt. 2. auch wenn die Schwangere möglichst nicht über 5 kg heben soll, lässt sich dieses z.B. mit Kind(ern) wohl kaum realisieren und hier ist für diese Situationen keine andere Lösung anzubieten. Häufiges Heben schwerer Dinge kann zu Beschwerden führen. Bei erheblicher Belastung kann auch das Risiko für vorzeitige Wehen erhöht sein. 3. solange Sie nicht stürzen, ist es in jedem Fall unbedenklich, aber ein Sturz kann hier immer mal mit Folgen verbunden sein. 4. sicher muss man einer schwangeren Frau nicht von allen Reisen oder gar Auslandsaufenthalten abraten. Bei Wohlbefinden und unauffälligem Schwangerschaftsverlauf können auch Reisen in fernere Länder unternommen werden. Aber: Diese Länder sollten entsprechend ausgewählt werden. Sie sollten vornehmlich in in Länder & Regionen auswählen, die einen gewissen hygienischen Standard haben und in denen keine Prophylaxe für Tropenkrankheiten notwendig ist. Dabei ist Ägypten sicher nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Wegen möglicher Durchfallerkrankungen ist sicher eine solche Reise für die Schwangere sehr zu überdenken, da die medizinische Versorgungslage eben ägyptischen Verhältnissen entspricht. Vorsorgliche Maßnahmen sind eigentlich nicht erforderlich, wenn wir von den üblichen Vorsichtsmaßnahmen im Hinblick auf die Hygiene absehen. 5. fehlende Beschwerden und Risikofaktoren vorausgesetzt ist das Fliegen auch in der Schwangerschaft erlaubt. Dieses gilt auch für die Frühschwangerschaft, wobei das zweite Schwangerschaftsdrittel sicher am unbedenklichsten ist. Immer wieder geäußerte Hinweise auf mögliche negative Auswirkungen haben sich in keiner der großen Studien bestätigen können. Dieses bezieht auch Langstreckenflüge mit ein. Wenn es aus frauenärztlicher Sicht auf Grund etwaiger Risiken oder Ereignisse in der Schwangerschaft Einwände gibt, sollte vom Fliegen selbstverständlich abgeraten werden. Bei Langstreckenflügen bitte an die ausreichende Flüssigkeitsaufnahme, Magnesium, viel Bewegung und evt. Kompressionsstrümpfe denken. Patientinnen in Terminnähe - laut Reglement der Lufthansa ab der abgeschlossenen 35.SSW, - und solche mit einer Risikoschwangerschaft, sollten nicht mehr fliegen bzw. bedürfen eines ärztlichen Attestes. Relative Kontraindikationen für das Fliegen wären z.B. -Flug in Terminnähe -Neigung zu Fehl- oder Frühgeburten in der Vorgeschichte -Starker Nikotinabusus -ausgeprägte Anämie -Herzkreislauferkrankungen -Angst beim Fliegen -mehr als 120.000 Flugkilometer pro Jahr VB
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