JEW
Steht einem bei einem Kaiserschnitt eine Haushalthilfe zu, wenn der Mann beruflich unterwegs ist (auch tageweise), keine Familie in der Nähe ist und man ein großes Haus mit großem Garten hat. Ein weiteres Kind ist nicht vorhanden. Gibt es das besondere Kriterien die erfüllt sein müssen? Danke und LG
Hallo, in der gesetzlichen Krankenversicherung haben Versicherte während der Schwangerschaft sowie bei und nach Entbindung Anspruch auf ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Entbindung ambulant oder stationär erfolgt. Darüber hinaus besteht Anspruch auf Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln. Weiterhin heißt es, dass die Versicherte Anspruch auf häusliche Pflege hat, soweit es wegen der Schwangerschaft oder Entbindung erforderlich ist. Ob dieses auch für Ihre Situation zutrifft, erfragen Sie am besten bei der Leistungsabteilung ihrer Krankenkasse vor Ort. Es kommt aber sicherlich auch auf die Einschätzung Ihrer behandelnden Frauenärztin/Frauenarztes an: gibt es aus ihrer/ seiner Sicht medizinische Gründe, die es begründen, eine Haushaltshilfe in Anspruch zu nehmen? Im Zweifel kann die Krankenkasse auch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) einschalten. Unterer Berücksichtigung dieser Fakten wird dann entschieden, ob dem Anliegen der Frau entsprochen wird. Zur konkreten juristischen Einschätzung wird unsere Rechtsanwältin bei Rund-ums-baby.de, Frau Nicola Bader, am besten weiterhelfen können. Ihr Forum finden Sie hier: http://www.rund-ums-baby.de/recht/ Liebe Grüße VB