Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

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Dr. med. Vincenzo Bluni

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Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Guten Tag Herr Dr. Bluni, ich bin in der 19SSW (18+4). Als ich am Montag (18+1) beim 2.Ultraschall war, zeigte sich das mein Baby zwei Wochen zu klein. Meine Frauenärztin konnte aber auch nicht gut messen, da die Sicht schlecht war aufgrund meiner Statur. Da das Baby aber zwei Wochen zu klein ist, hat sie mich jetzt an einen Spezialisten überwiesen und der soll ein Missbildungsultraschall und einen Doppler machen. Meine Frage ist jetzt was genau wird da kontrolliert und gemacht? Danke schon mal im Vorraus für ihre Antwort. Liebe Grüße Evs


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, 1. gewisse Differenzen im Ultraschall können sich natürlich zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft ergeben, ohne dass dem automatisch eine klinische Bedeutung zukommen muss. Wichtig ist die Ausprägung der Differenz, ob diese schon seit Beginn der Schwangerschaft vorhanden war und die Tatsache, ob diese Differenz im Laufe der Zeit zunimmt. Zeigen sich erhebliche Differenzen in den Messungen oder in dem ein oder anderen Maß und war die frühe Berechnung des Schwangerschaftsalters korrekt, ist immer die Frage, warum das Kind kleiner oder größer =leichter oder schwerer! ist bzw. warum das ein oder andere Maß deutlich abweicht und je nach Ausprägung würde man einen solchen Befund kurzfristig kontrollieren und bei erheblicher Abweichung die genaue Ursache abklären. Bei größeren Abweichungen, kann dieses ansonsten zu Beginn der Schwangerschaft ein Hinweis auf eine nicht reguläre Entwicklung des Feten auch genetisch bedingt sein; im weiteren Verlauf unter anderem auch mal Ausdruck einer nicht ausreichenden Versorgung des Kindes oder einer verminderten Funktionsleistung der Plazenta sein. Hierbei würde aber die Kontrolle per Doppler-Ultraschall, ggf. durchgeführt durch einen entsprechend qualifizierten Arzt/Ärztin, schnell Sicherheit verschaffen. Und hier sollte dann zunächst mal diese Kontrolle abgewartet werden, bevor man sich sorgt. 2. neben den üblicherweise drei vorgesehenen Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft wird bei besonderen Indikationen (Risiko aus der Vorgeschichte oder dem Alter, Auffälligkeiten, Wachstumsretardierung, andere Besonderheiten) ein so genannter differenzierter Organultraschall/Feinultraschall/Missbildungsultraschall zwischen der 19. + 23. SSW von einem Arzt mit entsprechender Qualifikation in der Pränataldiagnostik durchgeführt. Meist in einer Spezialpraxis oder einem Perinatalzentrum. Hierbei schaut der Untersucher/in nach der kindlichen Aktivität, dem Bewegungsmuster, dem Profil des Gesichts der Fruchtwassermenge und der Plazenta. Darüber hinaus wird nach sichtbaren Fehlbildungen im Bereich der Weichteile, Organe, Knochen, des Zentralnervensystems, des Herzens und der Extremitäten geschaut. Gegebenenfalls wird auch die Versorgungslage des Kindes mithilfe eines Dopplers ergänzend durchgeführt. Wichtig in dem Zusammenhang ist aber , dass ein Ausschluss von Chromosomenanomalien per Ultraschall als Alternative zu einer invasiven Diagnostik (wie der Fruchtwasserpunktion, Chorionzottenbiopsie oder der Nabelschnurblutentnahme ) nur beschränkt durch den Nachweis von charakteristischen, aber nicht obligatorisch vorhandenen Hinweiszeichen auf Chromosomenanomalien möglich ist. Ein Fehlen dieser typischen Befunde kann das Risiko für ein Kind mit Chromosomenanomalien (z.B. Down-Syndrom) zwar mindern, aber nicht ausschließen. Darüber hinaus können durch eine solche Ultraschalluntersuchung eine geistige Behinderung oder Stoffwechselkrankheiten nicht ausgeschlossen werden. VB


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