Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

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Dr. med. Vincenzo Bluni

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Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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hallo! hab mal eine frage. Wie sieht das mit mutterschutzbescheinigung aus mein arzt ist erst wieder da wenn ich im mutterschutz bin. Muss ich den arbeitgeber dann erst bescheid sagen wenn ich die Bescheinigung habe? bin im Beschäftignungsverbot danke


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, sofern der Frau die Schwangerschaft irgendwann durch den behandelnden Frauenarzt oder Frauenärztin bestätigt wird, sollte sie ihren Arbeitgeber informieren. Wann sie dieses letztlich macht, kann sie selbst entscheiden. Als "kritische Zeit" werden die ersten drei Monate bezeichnet. Sofern sie aber in einem gefährdeten Bereich arbeitet, wäre es sinnvoll, dieses so früh, als möglich zu machen. VB


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