Frage zur frauenärztlichen Weiterbetreuung

Dr. med. Vincenzo Bluni Frage an Dr. med. Vincenzo Bluni Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Frage: Frage zur frauenärztlichen Weiterbetreuung

Guten Tag Dr. Bluni, mein Arzt hat nur 2 x die Woche Sprechstunde (Mittwoch u. Freitag). Mein Entbindungstermin ist am 25.12. (Freitag), da ist die Praxis zu. Er wäre dann nur noch am 30.12. in der Praxis und dann ist die Praxis bis zum 5.1. geschlossen. Wie verhalte ich mich denn dann, wenn mein Baby sich noch Zeit lässt? Im KH haben sie mir gesagt, dass ab ET alle 2 Tage ein CTG geschrieben werden soll. Das geht ja schonmal wegen der Feiertage nicht und auch nicht, weil Mein Arzt nur 2 x wöchentlich Sprechstunde hat. Außerdem nimmt mein Arzt es nicht so genau....schaut sich mein CTG eh nie an. Geh ich dann zur weiteren Betreuung in KH oder wie? Ich hab doch keine Ahnung... Bitte um Antwort, vielen Dank! Viele Grüße A.Rautmann

Mitglied inaktiv - 15.12.2009, 10:22



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Hallo, in einer solchen Situation werden die Kontrollen eigentlich immer in der Klinik durchgeführft. Sprechen Sie dort doch einmal mit dem Kreißsaal und stimmen sich ab,denn ab Erreichen des Entbindungstermins sollten alle zwei Tage die Kontrollen erfolgen. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 15.12.2009



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Will mich ja nicht reindrängen aber ab dem ET musste ich alle zwei Tage zum CTG in Krankenhaus. Egal ob Feiertag oder Sonntag! Da ist immer jemand da...grins!Der Fa hat nur bis zum ET die Betreuung gemacht.

Mitglied inaktiv - 15.12.2009, 10:58



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Danke, konnte heute schon mit der Hebamme im Kreißsaal klären, dass ich ab ET zur CTG - Kontrolle ins Krankenhaus kommen soll. Hat mir auch gleich einen Termin gegeben. Die kümmern sich dann wohl, um alles weitere, auch wenn es zu einer Einleitung kommen sollte. Die waren auch ganz entsetzt, dass mein Arzt bis zur 44. SSW warten würde. Danke nochmal für die Antwort. Viele Grüße

Mitglied inaktiv - 15.12.2009, 16:43



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Hallo, das freut mich für Sie, dass Sie dieses so schnell lösen konnten. Beste Grüße VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 15.12.2009