Mitglied inaktiv
Guten Abend Herr Dr. Bluni, meine Schwägerin wird im Mai 39 und ist aktuell in der 21. SSW. Ihre Frauenärztin hat ihr jetzt gesagt, dass sie keine Überweisung für den Organultraschall bekäme. Diesen würde die GKV nur bei Frauen ab 40 übernehmen. Ich bin bislang davon ausgegangen, dass alle pränataldiagnostischen Maßnahmen bei Frauen ab 35 übernommen werden, da diese ja als risikoschwanger gelten. Können Sie hier ein wenig Licht ins Dunkle bringen? Vielen Dank im Voraus!!
Hallo, Sofern eine medizinische Indikation besteht, wird eine solche Spezialuntersuchung zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung immer übernommen. Jedoch heißt es im Umkehrschluss nicht, dass jede Frau ab dem 35.Lebensjahr zu einem solchen Ultraschall muss. Denn Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung. für die Frauen ab dem 35.Lebensjahr ist nur die Amniozentese. Bei besonderen Indikationen (Risiko aus der Vorgeschichte, Auffälligkeit, Wachstumsretardierung, andere Besonderheiten) können über die drei vorgesehenen Ultraschalluntersuchungen hinaus weitere Ultraschalluntersuchungen angezeigt sein. Dieses könnte auch differenzierte Organultraschall zwischen der 19. + 22. SSW (so genannter „Feinultraschall“) sein, der in der Regel durch einen entsprechend erfahrenen Arzt für Pränataldiagnostik, meist in einer Spezialpraxis oder einem Perinatalzentrum durchgeführt wird. Ein Schwangere hat darauf keinen generellen Anspruch und kann den Frauenarzt dazu auch nicht drängen, ihr hierfür eine Überweisung auszustellen. VB
Mitglied inaktiv
Vielen Dank für Ihre Antwort!