Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Christian Karle:

Frage zum BV

Dr. med. Christian Karle

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Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Frage zum BV

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Hallo Herr Karle, ich bin in der 7. Woche schwanger. Momentan hab ich mit sehr starker Übelkeit zu kämpfen. Allerdings arbeite ich beim Lidl, die haben mich direkt als sie erfahren haben dass ich schwanger bin ins BV geschickt. Habe aber kürzlich einen Brief bekommen dass dies wieder aufgehoben wird und ich somit wenn ich kein BV vom Arzt kriege wieder ab 13.03 wieder arbeiten muss. Mein Job ist trotz den Regelungen meiner Meinung nach in der Ssw psychisch belastend und mit Stress verbunden. Ich soll an die Kasse und Ware abpacken die nicht so schwer ist aber bücken strecken usw ist ja auch nicht vermeidbar und an der Kasse zb gibt es ja auch ab und zu schwere Sachen. Meine Frauenärztin meinte sie schickt mich aber nicht ins BV wegen Übelkeit oder wegen meines Jobs da sie mal Stress hatte mit einem Arbeitgeber da sie jemand aufgrund des Jobs ins BV geschickt hatte. Was soll ich jetzt tun Ich will kein Krankengeld wenn ich mich dann jedes Mal krank schreiben lassen muss … Mit freundlichen Grüßen Alina


Dr. med. Christian Karle

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Guten Tag, das ist ganz eindeutig im Mutterschutzgesetz geregelt. Da der Pandemiestatus (Gott sei Dank) vorbei ist, können Schwangere in bestimmten Berufen auch wieder arbeiten. Lehrerinnen, Krankenschwestern und auch MA im Einzelhandel. Eine AU gibt es bei Krankheit, z.B. Hyperemesis. Falls es andere medizinische Gründe für ein Arbeitsverbot geben sollte, z.B. habituelle Aborte o.ä., dann kann die Ärztin ein BV aussprechen. Den Arbeitsplatz muss der AG entsprechend Ihnen bieten. Tut er das nicht, können Sie über die Aufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Ich weiß, es ist ein altes, leidiges Thema. Aber wenn Ihnen die Arbeit zuzumuten ist und sich der AG an das Mutterschutzgesetz hält und Sie keine Risikoschwangerschaft haben, können Sie auch arbeiten gehen. reden Sie mit dem AG und mit der Ärztin/Betriebsarzt. Alles Gute wünscht Ihnen. Dr. Christian Karle


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