Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

frage zum BV

Frage: frage zum BV

Mitglied inaktiv

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erstmal hallo, ich bin in der 11. woche, mein termin ist der 6. april... ich brauche ein rat...ich arbeite bei mcdonalds und das ist kein leichter job. eigentlich ist man die ganze zeit in bewegung und man hat keine gelegenheit sich auszuruhen. Mein chef weiss noch nicht, dass ich schwanger bin. Ich war heute beim FA, habe mich beschwert wegen müdigkeit, erschöpfung, schlafstörungen usw. Er hat mir ein zettel für meinen chef gegeben, auf dem steht, dass er ihn um die einhaltung des mutterschutzgesetzes bittet und falls das nicht möglich ist, schreibt er hiermit ein BV. Ich weiss was ein BV ist, auch was das mutterschutzgesetz sagt, ich weiss aber nicht, was mein chef damit anfangen wird. ich habe mich nicht getraut es ihm zu geben, will noch lieber warten... schreiben die fa das immer so, dass der AG noch die wahl hat oder geht es auch anders, direkt BV aussprechen??? vielleicht ist jemand von euch in ähnlichen situation? Vielen dank...


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, Individuelles Beschäftigungsverbot ist ein immer wieder heiß diskutiertes Thema auch in der Fachliteratur und darüber hinaus für viele Frauenärzte unverständlich geregelt: Eine Schwangere krankschreiben, darf man nur, wenn ein medizinischer Grund vorliegt, sie also entweder krank ist oder infolge der Arbeitsbelastung/Arbeitssituation z.B. vorzeitige Wehen hat. Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entständen. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgesetz im Netz unter http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html sowie in einem interessanten Übersichtsartikel zu dieser Frage aus dem Deutschen Ärzteblatt: Behrmann, Jürgen: „Ärztliche Bescheinigungen und Zeugnisse: Arbeitsunfähigkeit und Mutterschutz: Unterschiede“ Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 8 vom 25.02.00, Seite A-466; nachzulesen unter www.aerzteblatt.de und dann im Archiv unter dem Stichwort Beschäftigungsverbot mit den Jahreszahlen eingeben. Ansonsten besprechen Sie die Frage des weiteren Vorgehens bitte mit Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt. VB


Mitglied inaktiv

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ich muss deiner fa zustimmen.heutzutage sollte es nicht mehr vorkommen das man ein kind verliert nur weil der chef icht drauf geachtet hat.dein chef ist verpflichtet.ein bv kann ich dann auch nur vertreten.kündigen kann er dich ja nicht mehr,sobald er von der schwangerschaft weiß. du musst dir einfach im klaren sein was wichtiger für dich ist: dein JOB oder dein KIND.


Mitglied inaktiv

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Warum hast Du den Zettel nicht abgegeben? Es kann Dir doch gar nichts passieren. Dein Chef kann Dich nicht kündigen, weil Du schwanger bist und er kann Dich auch nicht mobben, es sei denn er will, dass Du ein BV bekommst. Du kannst doch nur "gewinnen". Liebe Grüße Nicol


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