Mitglied inaktiv
Hallo Dr. Bluni, ich bin mit Zwillingen schwanger, lasse deshalb die Vorsorge hauptsächlich bei der FÄ machen und bin (erst seit kurzem) gesetzlich versichert. Zu Beginn der Ss wurde ich gleich - ich nenne es mal - "gedrängt", die Praxisgebühr zu zahlen (obwohl die Vorsorge an sich ja davon befreit ist, oder?). Dabei wollte ich gar nichts "extra". Erklärung war: "Dann kann Frau Doktor besser abrechnen, wegen der zusätzlichen Ultraschall usw. wegen Zwillingsschwangerschaft." Hab mich also breitschlagen lassen, 10 Euro, was solls. Bei der letzten VU (bin jetzt 21. Ssw) hat mich dann wieder (hinterher) die Sprechstundenhilfe angesprochen, ich soll nun noch 50 Euro zahlen, und zwar "für den zusätzlichen Ultraschall". Was soll das??? Ist das üblich?? Ich will ja gar keinen "zusätzlichen Ultraschall", sondern nur den medizinisch notwendigen/sinnvollen Ultraschall! Und dafür sollten ja eigentlich die 10 Euro Praxisgebühr sein, dachte ich... Muss dazu sagen, dass ich an "Baby-Fernsehen", Fotos, Videos o.ä. KEINERLEI Interesse habe; und da bisher alles super läuft, wurde ich bisher auch nur alle 4 Wochen einbestellt. Ich sehe das mit den 50 Euro irgendwie nicht ein - oder bin ich auf da auf dem falschen Dampfer? Danke für Ihre/Eure Meinung! LG, Anna
Liebe Anna, hier müssen wir zwei Dinge zunächst untererscheiden: die Eintrittsgebühr von 10 Euro und Wunschleistungen in der Schwangerschaft: 1. den ersten Teil Ihrer Frage hatte ich Ihnen bereits im Januar beantwortet. Ich gehe davon aus, dass Sei dazu die Regelungen kennen. 2. es ist richtig, dass hier seitens des Arztes und des Praxisteams, der/die eine "Zusatzleistung" anbietet, eine objektive Vorabinformation der Patientin über den Inhalt, die Vor- und Nachteile und auch über die Kosten der Untersuchung, die nicht von der Gesetzlichen Krankenkasse erstattet werden, erfolgen muss. Das Bewusstsein, dass man sich hier um seine "Kundin" kümmern muss, wenn man für eine Leistung zusätzliches Geld bekommt, hat sich wohl noch nicht überall durchgesetzt. Dazu gehört dann auch zu jeder Leistung, die in Anspruch genommen werden kann, erstens vorher eine Aufklärung zu erfolgen hat, dass diese kostenpflichtig ist und zweitens eine Rechnung mit Auflistung der Faktoren nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit den entsprechenden Multiplikationsfaktoren. VB
Mitglied inaktiv
Liebe Anna! Also ich denke das ist glatte abzocke. Kenne solche Methoden ja gar nicht. Wenn es ein Zusatzultraschall gewesen sein soll hätte Dich die Ärztin ja wohl vorher drauf hinweisen müßen und Dir auch die Kosten dazu erklären müßen. Ich würde das genau so wenig einsehen. Alle 4 Wochen ist bei normalen Verlauf auch ausreichend. Und selbst wenn es irgendwelche ungereimtheiten gegeben hätte, wäre dies als Medizinisch Notwendige Untersuchung abgerechnet wurden und das nur über die Krankenkasse. Ich denke das ist nur Geldschneiderei. Zu den 10 Euro das ist wirklich üblich leider muß auch ich sagen. Aber gut 10 Euro sind pfutsch aber sicher eine Lohnende Investition und das zum vergleich von 3 Monaten Praxisgebühr und 50 Euro für ein paar Minuten Baby anschauen. Ich weiß nicht sehr viel über Zwillingsschwangerschaften und kann dies natürlich nur auf eine einling Schwangerschaft beurteilen. Zumal aber sicher eine Zwillingsschwangerschaft keinen großen Unterschied macht. Und wozu ist bitte die Krankenkasse da? Ich hoffe Du bekommst das geklärt und viel Glück in der noch so schönen Kugelzeit. Liebe gr. Peggy
Mitglied inaktiv
HUhu, also wegen der Praxisgebühr, das ist schon richtig. Eigentlich ist man befreit, das stimmt, aber sobald du dem Doc auch nur eine einzigste Frage stellst, werden die 10€fällig, weil Fragen nicht zur normalen Vorsorge gehören. Also da lieber die 10€ in Kauf nehmen. Ich hab dafür viel zu viele Fragen *gg* Zu den 50€ für US, das ist meiner Meinung nach Abzocke. DIe Ärzte dürfen Geld nehmen für von dir gewünschte Zusätzliche US untersuchungen. Aber das muß vorher mit dir abgeklärt werden. Bzw. du sagst du möchtest ein US, dann bezahlst du halt dafür, wenn der US gerade nicht vorgesehen war. Aber die Ärztin kann nicht einfach US machen und dich dann nachher zur Kasse bitten, sie hat den doch gemacht, nicht auf deine bitte hin. Und du hättest wenn auch vorher einwilligen müssen das du das Geld bezahlst. Nicht erst nachher. Aber davon mal abgesehen, gilt ne Zwillingsschwangerschaft nicht automatisch als Risikoschwangerschaft, und wird somit nicht eh öfters geschallt? Wie auch immer, fazit ist, die Praxisgebühr ist ok, aber nicht das bezahlen des US. Liebe Grüße Schnitte