Mitglied inaktiv
Hallo Dr. Bluni, ich habe eine Frage zum SS-Kalender, die Redaktion hat mich an Sie weiterverwiesen. Ich hatte meine letzte Periode am 25.4., ab dem 23.5. könnte ich frühestens nach Ausbleiben der Regel einen aussagekrätigen SS-Test machen. Laut dem Kalender müsste ich schon ab dem 24.5. den Arbeitgeber benachrichtigen. Ist das ein Versehen? Man kann doch meines Wissens nach die kritischen 12 Wochen abwarten. Danke für Ihre Antwort, Viele Grüße Tanja
hallo, sofern der Frau die Schwangerschaft irgendwann durch den behandelnden Frauenarzt oder Frauenärztin bestätigt wird, sollte sie ihren Arbeitgeber informieren. Wann sie dieses letztlich macht, kann sie selbst entscheiden. Als "kritische Zeit" werden die ersten drei Monate bezeichnet. Sofern sie aber in einem gefährdeten Bereich arbeitet, wäre es sinnvoll, dieses so früh, als möglich zu machen. VB
Mitglied inaktiv
Hallo! Du musst bescheid geben, sobald Dir Dein "Zustand" bekannt ist. Hierzu kannst Du im Mutterschutzgesetz in § 5 nachlesen! LG Ela
Mitglied inaktiv
Von müssen ist nicht die Rede. Es wird empfohlen, aber gesetzlich verpflichtet bist Du nicht Deinen AG zu informieren. Nur dann kannst Du auch nicht auf die neuen Rechte und Pflichten gem. MuSchuG bestehen. Grüße Luna
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