Mitglied inaktiv
Hallo Hr. Dr. Bluni, ich habe bei mir auf arbeit ein problem. ich bin eigentlich automobilverkäuferin, aber seit dem mein chef weiß das ich schwanger bin, hat er mich in eine andere abteilung versetzt, wo ich nur am schreibtisch sitze und das eigentlich auch garnichts mit meiner arbeit zu tun hat. auch gewisse schulungen wurden jetzt auf einmal storniert nachdem man weiß das ich schwanger bin.man macht mir jetzt das leben schwer, aber ich kann es denen auch nicht beweisen. ich fühle mich wirklich gemobbt. kann man in so einem fall ein Beschäftigungsverbot bekommen? mein vertrag läuft auch nur bis mitte april, man hat mir meinen vertrag natürlich nicht verlängert.man nannte aber andere gründe. hat man da eine chance ein BV zu bekommen oder nicht? da sie ja frauenarzt sind erschien mir die frage hier richtig. vielen dank schon mal im voraus!! LG katrin
Liebe Katrin, wichtig wäre, dass Sie hier auch mit den Verantwortlichen - am besten im Beisein einer neutralen Vertrauensperson - das Gespräch suchen und auf die Vorgaben des Mutterschutzgesetzes verweisen. Zum Thema Mobbing am Arbeitsplatz im Hinblick auf die Schwangere kann man folgendes anmerken: Nach der aktuellen Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichtes, ist es möglich, für eine Schwangere ein Beschäftigungsverbot auszusprechen, wenn es am Arbeitsplatz Mobbing gibt. Ich habe Ihnen dazu den Artikel aus der Ärztezeitung kopiert. Das weitere müsste dann der Frauenarzt oder Frauenärztin vor Ort ggf. in Zusammenarbeit mit einem Juristen klären: "Mobbing: Verbot der Beschäftigung für Schwangere ERFURT (mwo). Immer dann, wenn Ärzte durch die Situation am Arbeitsplatz die Gesundheit einer Schwangeren oder ihres Kindes gefährdet sehen, können sie ein Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz aussprechen. Wie gestern das Bundesarbeitsgericht in Erfurt in einem Urteil entschied, gilt dies auch bei einer subjektiven Stressbelastung wegen vermeintlichen Mobbings am Arbeitsplatz. Im konkreten Fall hatten die Ärzte einer Sachbearbeiterin einer Spedition im Rheinland ein unbefristetes Beschäftigungsverbot verhängt, nachdem sie über Mobbing am Arbeitsplatz geklagt hatte. Bildungsurlaub sei ihr ebenso verweigert worden, wie Freizeit für die Vorsorgeuntersuchungen, klagte die Frau. Sie müsse um ihren Job fürchten. Die Ärzte bescheinigten, die Schwangere wirke aufgelöst und gestresst. Der Arbeitgeber hielt dies für vorgespiegelt und verweigerte der Frau das Gehalt. Das Landesarbeitsgericht gab zunächst dem Arbeitgeber Recht. Es gebe keine objektiven Anhaltspunkte für Mobbing. Der Stress habe nach ärztlichem Bekunden keinen Krankheitswert. In oberster Instanz hob nun das Bundesarbeitsgericht dieses Urteil auf und verwies den Streit an die Vorinstanz zurück. Auch bei fehlendem Krankheitswert könne die subjektive Belastung am Arbeitsplatz einen Gefährdungswert für das Kind haben. Es sei daher auch die "subjektive Stresssituation der Klägerin" zu prüfen, wenn diese zu realen Belastungen führe, führten die Richter weiter aus. Voraussetzung für ein Beschäftigungsverbot sei aber auch dann, dass der Stress im Zusammenhang mit der Arbeit stehe. Urteil des Bundesarbeitsgerichts, Aktenzeichen: 5 AZR 352/99 " In dieser Frage wird sicher unsere Rechtsanwältin bei Rund-ums-baby.de, Frau Nicola Bader, weiterhelfen können. Hierzu bitte mal auf den link http://www.rund-ums-baby.de/recht/mebboard.php3?forum=115 klicken. VB
Mitglied inaktiv
Korrekt verhält sich dein Chef nicht. Schliesslich bist du schwanger und nicht krank. Das sie dir die Schulung streichen ist natürlich nicht ok. Aber da sie dir den Vertrag nicht verlängern wollen hast du nicht viel chancen. Als werdende Mama ist es kompliziert einen neuen Job zubekommen. Erkundige dich aber mal bei einem Anwalt für Arbeitsrecht!!!! Viel Glück und alles Gute
Mitglied inaktiv
Könntest dich höchstens krank schreiben lassen. Aber nicht das du dann gleich ne Kündigung bekommst?!
Mitglied inaktiv
Wie lange läuft dein Vertrag? Ich tippe auf 15.4.08. Sind nämlich dann exakt 12 Wochen, davon wären wenn du dich krankschreiben läßt 6 Wochen (fällt unter Lohnfortzahlung) und 6 Wochen Mutterschutz. Wenn dein ET nach dem 15.4.08 ist bist du dann ja arbeitslos, würde mich in dem Fall sofort beim Arbeitsamt melden, damit du noch Arbeitslosengeld bekommst bis zum Mutterschutz, weil das hat ggf. Auswirkungen auf dein Mutterschaftsgeld. Mein Vertrag wurde übrigens auch nicht verlängert, wollte ich aber auch nicht, weil ich schon nen neuen Arbeitgeber hab.
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