Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

frage nicht beantwortet

Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: frage nicht beantwortet

greentomato

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Hr. Dr., Sie haben meine Frage unten überlesen (?) und nicht beantwortet :-(


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, 1. das Bedürfnis, die Abläufe zu beschleunigen, kennt jeder Geburtshelfer sehr gut, aber leider haben wir bis heute keine patentierten Mittel zur Geburtseinleitung. In Absprache mit Frauenärztin/Frauenarzt oder der Hebamme können Sie es mit Himbeerblättertee, Frauenmanteltee versuchen. Und nach Erreichen kann ein Nelkenöltampon sehr hilfreich sein. Ein Wehencocktail sollte am besten im Beisein der Hebamme oder unter klinischen Bedingungen verabreicht werden, da es hierbei doch immer mal zu unerwartet plötzlichen und heftigen Wehen kommen kann. Für die Geburt alles Gute. 2. die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. hat im Februar 2010 die Leitlinien, Empfehlungen und Stellungnahmen zum Vorgehen bei Terminüberschreitung und Übertragung in einer S1-Leitlinie neu gefasst: Die Empfehlung zur Überwachung des Feten ab 40+0 SSW beinhaltet dabei: -eine Ultraschalluntersuchung mit Bestimmung der Maße und des Gewichtes des Feten und Fruchtwassermenge. Die Bestimmung sollte am Termin erfolgen, sofern nicht innerhalb eines Zeitraums von 4 Wochen zuvor eine Ultraschalluntersuchung stattgefunden hat. Diese dient dem Ausschluss einer chronischen Plazentainsuffizienz mit Wachstumsminderung -in 3-täglichen Abständen soll die sonographische Bestimmung der Fruchtwassermenge erfolgen. Die Überprüfung der Herzaktion des Feten kann durch die Registrierung eines Ruhe-CTG’s vorgenommen werden. -bei geburtshilflich reifem Befund (Bishop Score > 6) ist eine Geburtseinleitung eine mögliche Option, sofern die Schwangere den Wunsch hierzu äußert. Diese Leitlinie sagt, dass somit gewichtige Gründe bestehen, allen Schwangeren die Einleitung möglichst bald ab 41+0 SSW zu empfehlen. Bei der Aufklärung der Eltern sollte jedoch beachtet werden, dass die Risikoerhöhung hinsichtlich perinataler Mortalität bei abwartendem Verhalten nach 41+0 SSW zwar signifikant ist, sich die absoluten Zahlen aber immer noch in einem sehr niedrigen Bereich bewegen. Wird nach 41 SSW abgewartet, so bedarf es der sorgfältigen Aufklärung über die entsprechenden Risiken von Mutter und Kind. In diesem Zeitraum erfolgt die Überwachung 2-3-täglich durch Beurteilung der Fruchtwassermenge und durch das CTG. Quelle: http://www.dggg.de/leitlinien/aktuelle-leitlinien/ (aktuelle Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG), letzter Abruf:3.1.2011) Zur Frage der Notwendigkeit einer Amnioskopie (Fruchtwasserspiegelung zur Beurteilung der Farbe des Fruchtwassers und damit Zustandsbeurteilung des Kindes) kann man meines Erachtens einen Absatz aus einem sehr aktuellen Lehrbuch der Frauenheilkunde zitieren, dem so nichts mehr hinzuzufügen ist: Die Autoren sagen, dass es aus ihrer Sicht vor dem errechneten Entbindungstermin keine Indikation zur Durchführung einer Amnioskopie gibt Die von Saling (1966) empfohlene Amnioskopie sei ihres Erachtens geeignet zur Beurteilung des fetalen Zustands bei rechnerischer Übertragung. Diese Technik ist allerdings inzwischen weitgehend durch den Oxytocin-Belastungstest, die Kine-Kardiotokographie (Schreiben des CTG bei Bewegung der Mutter) und die Ultraschall-Dopplertechnik abgelöst worden. „Dunkel verfärbtes Fruchtwasser ist ein unspezifisches Hinweiszeichen auf eine nicht näher quantifizierbare, abgelaufene intrauterine (in der Gebärmutter) Notsituation des Feten. Die Amnioskopie ist ein historisches Verfahren, das von uns nicht mehr eingesetzt wird.“ (aus „Frauenheilkunde“, Urban & Fischer-Verlag, 2. Auflage,2001, Feigel, Rempen, Würfel, Jawny, Caffier, Seite 281) Stimmen Sie sich also am besten mit Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt und der Entbindungsklinik ab. VB


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