Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Fliegen in der Frühschwangerschaft

Dr. med. Vincenzo Bluni

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Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Fliegen in der Frühschwangerschaft

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Hallo! Ich habe in der 6./7. SSW eine Flugreise (Flugdauer ca. 1,5h) geplant. In meiner Vorgeschichte hatte ich bereits fünf frühe Aborte, alle in der 5.-7. SSW. Meinen Sie, dass ein Flug das Risiko für eine erneute FG erhöhen würde? Was halten Sie von der Diskussion, dass die Strahlung Missbildungen beim Baby verursachen könnte? Viele Grüsse, Regine


Dr. med. Vincenzo Bluni

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liebe Regine, Zum Fliegen/Langzeitflügen kann man folgendes sagen: die Ansicht, dass in der -Früh-schwangerschaft nicht geflogen werden darf, ist wissenschaftlich nicht belegt und deshalb ist es - fehlende Beschwerden und Risikofaktoren vorausgesetzt - auch in der -Früh-schwangerschaft möglich, zu fliegen, unabhängig von der Entfernung. Es sei denn es gäbe aus frauenärztlicher Sicht auf Grund einer Risikogravidität Einwände. So ist es sicher als eine relative Kontraindikation anzusehen, wenn es eine Vorgeschichte mit wiederholten Fehlgeburten gibt. In dem Fall sollten Sie dieses mit Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt besprechen. Die Studien können keine Schäden bei Kindern nachweisen, aber offensichtlich werden hier immer noch anders lautende Informationen herausgegeben. Bei Langstreckenflügen bitte an die ausreichende Flüssigkeitsaufnahme, Magnesium, viel Bewegung und evt. Kompressionsstrümpfe denken. Patientinnen in Terminnähe, laut Reglement der Lufthansa ab der abgeschlossenen 35.SSW, und solche mit einer Risikoschwangerschaft, sollten nicht mehr fliegen bzw. bedürfen eines ärztlichen Attestes. Relative Kontraindikationen für das Fliegen -Flug in Terminnähe -anamnestisch Neigung zu -starker Nikotinabusus -ausgeprägte Anämie -kardiopulmonale Erkrankung -Angst beim Fliegen -mehr als 120000 Flugkilometer pro Jahr Bei Reisen in das außereuropäische Ausland bitte immer daran denken, ggf. frühzeitig eine zusätzliche Auslands-Krankenversicherung abzuschließen, da die Gesetzliche Krankenversicherung hier keine ! Kosten übernimmt und die meisten Privaten Kassen auch nur den in Deutschland üblichen Satz. VB


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